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Beantragung eines dominikanischen Ausweisdokuments für Residenten verpflichtend

Junta Central Electoral - Zentrales Standesamt Santo Domingo, © picture alliance / dpa | Orlando Barria
Die Deutsche Botschaft möchte auf die Resolution Nr. DGM-04-2022 des dominikanischen Innenministeriums aufmerksam machen:
Demnach müssen Ausländer, die eine befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis für die Dominikanische Republik besitzen (Residencia Temporal, RT-2 bis RT-9, oder Residencia Permanente/Definitiva) ab sofort zusätzlich ein dominikanisches Ausweisdokument (Cédula de Identidad) beantragen.
Die Cédulas werden beim Zentralen Standesamt (Junta Central Electoral) in den sogenannten Centros de Servicios beantragt. Die Adressen finden Sie unter https://jce.gob.do/centros-de-servicios .
Touristen sind von dieser Regelung nicht betroffen.