Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Visabestimmungen

Schengen Visum, © colourbox
- Aktuelle Informationen (Visa, Einreise etc.)!
- Allgemeine Informationen
- Online-Terminvergabe im Visumverfahren
- Antragsformulare
- Merkblätter
- Informationen des Auswärtigen Amts
- Einreise von Fachkräften
- Wichtige Hinweise für Ihren Aufenthalt in Deutschland
- Beschwerden zum Schengen-Visum-Verfahren
- Aktuelle Informationen: Schengenvisa für Haitianer!
- Merkblätter und Antragsformulare sowie Gesetztestexte zu den Einreisebestimmungen
Aktuelle Informationen (Visa, Einreise etc.)!
Hier finden Sie Informationen zur Visabeantragung, Neuvisierung, Einreisen nach Deutschland und Quarantänebestimmungen.
Krieg in der Ukraine - Informationen für Schutzsuchende aus der Ukraine
- Schutzsuchende aus der Ukraine können sich auf der zentralen Plattform https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de informieren.
- Persons from Ukraine who are seeking protection can find information on the central platform https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-en
- Біженці з України можуть знайти всю необхідну інформацію на єдиній інформаційній платформі https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua
- Информация для людей из Украины, нуждающихся в защите, собрана на центральной платформе https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ru
Allgemeine Informationen
In Visumangelegenheiten ist die Deutsche Botschaft Santo Domingo für die Dominikanische Republik (Schengenvisa und nationala Visa) und die Republik Haiti (nur nationale Visa) zuständig. Ab dem 01.02.2022 übernimmt Frankreich die Vertretung Deutschlands für Schengen-Visa (kurzfristiger Aufenthalt bis zu maximal 90 Tagen) in Haiti. Mehr Informationen auf der Webseite der französischen Botschaft in Haiti.
Informationen zu den einzelnen Visumkategorien und den benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte den jeweils laufend aktualisierten Merkblättern. Die darin aufgeführten Unterlagen müssen bei Antragstellung vorgelegt werden. Unvollständige Visumanträge werden abgelehnt ohne Möglichkeit die Bearbeitungsgebühr zurückzuerstatten! Bitte übersenden Sie vor Antragstellung keine Unterlagen (beispielsweise Einladungsschreiben) an die Botschaft. Unterlagen sind ausschließlich vom Antragsteller bei Antragstellung vollständig vorzulegen. Vorab unaufgefordert oder separat per E-Mail/Fax/Post übermittelte Unterlagen können im Visumverfahren nicht berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie, dass Auskünfte zu einzelnen Visumanträgen aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich nur an die Antragsteller selbst und nicht am Telefon erteilt werden können. Bitte schicken Sie Anfragen zu bereits laufenden oder abgeschlossenen Visumverfahren per E-Mail oder Fax.
Bitte beachten Sie unsere Erreichbarkeit für telefonische Anfragen in Visaangelegenheiten: Montag bis Freitag 07:00 bis 09:00 Uhr unter der Telefonnummer +1 809 542 89 64.
Online-Terminvergabe im Visumverfahren
Visatermine werden nur über das elektronische Terminvergabesystem des Auswärtigen Amtes vergeben. Termine werden ausschließlich für die Visumbeantragung (erste Vorsprache) benötigt und sind Montags bis Freitags von 08.00 bis 10.00 verfügbar. Die Terminvergabe ist nur in deutscher und spanischer Sprache möglich, sie erfolgt gebührenfrei.
Mit Ausnahme von Gruppenterminen für mehr als 5 Personen, werden keine Termine auf telefonischem Wege, per Fax oder E-Mail vergeben.
Um einen Visatermin jetzt zu vereinbaren, klicken Sie auf den folgenden Link.
Antragsformulare

Hier finden Sie das jeweilige Visumsantragsformular zum Herunterladen
Antrag auf Erteilung eines Schengen Visums (Kurzaufenthalt)
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalt von mehr als 90 Tagen/Arbeitsaufnahme)
Merkblätter
- Merkblatt zur Beantragung eines Schengen-Visums (Besuchsreise, Geschäftsreise, Tourismus)
- Merkblatt zur Beantragung eines nationalen Visums zur Arbeitsaufnahme
- Merkblatt zur Beantragung eines nationalen Visums zum Familiennachzug zum in Deutschland lebenden Ehegatten/ Lebenspartner/ Verlobten
- Merkblatt zum Nachweis von einfachen Deutschkenntnissen beim Ehegattennachzug
- Merkblatt zur Beantragung eines nationalen Visums zum Familiennachzug zum in Deutschland lebenden (ungeborenen) Kind
- Merkblatt zur Beantragung eines nationalen Visums zum Familiennachzug zum in Deutschland lebenden Elternteil
- Merkblatt zur Beantragung eines nationalen Visums für Familienzusammenführung zum in Deutschland lebenden EU-Bürger im Rahmen der Freizügigkeit/EU
- Merkblatt zur Beantragung eines nationalen Visums für AU-PAIR (mindestens 18 bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres)
- Merkblatt zur Beantragung eines nationalen Visums für Freiwilligendienst
- Merkblatt zur Beantragung eines nationalen Visums für Heilberufe
- Merkblatt zur Beantragung eines nationalen Visums für Sprachkurs
- Merkblatt zur Beantragung eines nationalen Visums für Studium
- Merkblatt zu Regelungen für nach Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19
Informationen des Auswärtigen Amts
Häufig gestellte Fragen - Visum für Deutschland
Einreise von Fachkräften
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Einwanderung von Fachkräften und Arbeitsaufnahme in Deutschland. Rechtslage ab 01.03.2020
Wichtige Hinweise für Ihren Aufenthalt in Deutschland
Informieren Sie sich über die in Deutschland geltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Zusammenhang mit COVID-19!
In Deutschland gelten derzeit vielerorts Einschränkungen des öffentlichen Lebens, teils in Abhängigkeit von der örtlichen epidemiologischen Lage, die sich jederzeit ändern können. Bundesregierung und Bundesländer haben den Zugang u.a. zu Beherbergungen (insbesondere Hotels), gastronomischen Einrichtungen (Restaurants, Bars, Clubs etc.) sowie Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen auf Personen mit Impf- oder Genesenennachweis („2G-Regelung“) bzw. zusätzlichem Testnachweis („2G plus“) beschränkt und können weitere Beschränkungen vornehmen. Deutschland erkennt dabei grundsätzlich nur durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassene Impfstoffe und Lizenzproduktionen von diesen an. Außerdem werden teils ausschließlich Digitale COVID-Zertifikate der EU und äquivalente Zertifikate akzeptiert. Damit ist der Zugang mit ausländischen Zertifikaten (physischen oder digitalen) zu bestimmten Orten und Veranstaltungen in vielen Fällen nicht möglich. Bitte informieren Sie sich daher vor einer Reise nach Deutschland selbstständig darüber, ob Ihre Reise und während der Reise geplante Aktivitäten überhaupt durchführbar sind. Informationen hierzu sind auf den Websites desjenigen Bundeslandes erhältlich, in das Sie reisen. Die deutschen Auslandsvertretungen können in dieser Hinsicht keine Verantwortung oder Beratung übernehmen.
Beschwerden zum Schengen-Visum-Verfahren
Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der zwei folgenden Varianten ein:
- Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
- Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung
Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.
Aktuelle Informationen: Schengenvisa für Haitianer!
Ab dem 01.02.2022 wird Frankreich die Vertretung Deutschlands für Schengen-Visa (kurzfristiger Aufenthalt bis maximal 90 Tage) in Haiti übernehmen. Alle Haitianer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Haiti haben und ein Schengen Visum für Deutschland beantragen möchten, können dies nun über die Französische Botschaft in Port-au-Prince beantragen.
Adresse:
Ambassade de France en Haiti,
51, Rue Capois, BP 1312, Port au Prince
Tel. (+509) 29 99 90 00
E-Mail: visas.port-au-prince-amba@diplomatie.gouv.fr
Webseite der
Das trifft jedoch nicht auf haitianische Staatsangehörige zu, die ein nationales Visum für Deutschland beantragen möchten. Diese müssen auch weiterhin ihren Antrag an der deutschen Botschaft in Santo Domingo stellen.