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Impfung gegen COVID-19

Coronavirus

Symbolbild, Bekämpfung des Coronavirus durch Impfstrategie, Corona-Krise, Deutschland, © Eibner-Pressefoto

16.03.2021 - Artikel

Die deutsche Coronavirus-Impfverordnung, die rückwirkend zum 15.12.2020 in Kraft getreten ist, regelt den Kreis der Anspruchsberechtigten sowie die Priorisierung, nach der die durch die Bundesrepublik Deutschland erworbenen Impfstoffdosen zum Einsatz kommen.

Anspruchsberechtigt sind unter anderem alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben, sowie alle Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind.

Sofern Sie in der Dominikanischen Republik leben und über eine deutsche gesetzliche oder private Krankenversicherung verfügen, sind Sie somit anspruchsberechtigt. Allerdings ergibt sich aus der Impfverordnung kein Anspruch auf Impfung im Ausland. Eine Versorgung durch das Auswärtige Amt und die deutschen Botschaften ist NICHT möglich. Weitere Informationen zur Impfung in Deutschland finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Im Ausland lebende Deutsche, die nicht über eine gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland verfügen, unterliegen grundsätzlich den Gesundheitssystemen und den medizinischen Rechtsrahmen ihrer Gastländer.

In der Dominikanischen Republik läuft die Impfkampagne seit dem 16. Februar. Wer wann geimpft wird, richtet sich nach dem nationalen Impfplan des Landes. Dieser sieht vor, bis Ende des Jahres 7,8 Millionen Personen über 18 Jahren zu impfen.

Die dominikanische Regierung hat angekündigt, alle legal im Land lebenden Ausländer in den gleichen Risiko- bzw. Altersgruppen wie die eigenen Bürger kostenlos gegen COVID-19 zu impfen.

Verfolgen Sie daher regelmäßig in den Medien, welche Altersgruppen an der Reihe sind und nutzen Sie das elektronische Vergabesystem.

Weiterführende Auskünfte können die dominikanischen Behörden erteilen.


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