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Beantragung eines Passes oder Personalausweises

18.07.2024 - Artikel

Die Reisepass- und Personalausweisbeantragung ist über die deutsche Botschaft in Santo Domingo möglich. Passantragsteller müssen hierfür persönlich und unter Vorlage aller relevanten Unterlagen in der Botschaft vorsprechen.

Aktueller Hinweis

Aufgrund von Lieferproblemen verzögert sich derzeit die Bearbeitungszeit von Reisepässen und Personalausweisen um einige Wochen. Wir bitten dies bei Ihrer Planung zu beachten.

Reisepass- und Personalausweisbeantragung

Auf dem Foto sind deutsche Reisepässe zu sehen.
Reisepässe © colourbox

Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises können nur bei persönlicher Vorsprache des Antragstellers in der Passstelle der Botschaft gestellt werden. Minderjährige Antragsteller stellen ihren Antrag ebenfalls persönlich und in Begleitung des/der Sorgeberechtigten. Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils, ist in der Regel dessen schriftliche Zustimmung zum Passantrag vorzulegen. Bei Personalausweisen ist die Anwesenheit der Sorgeberechtigten nur bis zum Alter von 16 Jahren notwendig. Deutsche Reisepässe und Personalausweise können nicht verlängert werden. Bei Ablauf der Gültigkeit muss eine Neuausstellung beantragt werden. Die Beantragung ist grundsätzlich ohne Termin zu den regulären Öffnungszeiten der Botschaft möglich. Die Botschaft bietet an ausgewählten Dienstagen auch nachmittags Termine an. Die Termine werden 2 Wochen vorher im Terminbuchungssystem freigegeben. Um dieses Angebot wahrnehmen zu können, ist es zwingend notwendig, dass Sie sich hier einen Termin buchen

Erforderliche Unterlagen

Zur Antragstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen im Original oder beglaubigter Kopie und zusätzlich in einfacher Kopie mit. Das Antragsformular und wichtige Informationen zu biometrischen Lichtbildern finden Sie auf dieser Seite.

  • vollständig und leserlich ausgefüllter Passantrag
  • zwei aktuelle biometrische Lichtbilder
  • bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • dominikanische Aufenthaltserlaubnis bzw. Nachweis dominikanischer Staatsangehörigkeit
  • Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in der Bundesrepublik hatten)
  • Nachweis über aktuelle Wohnadresse (z.B. Cédula, Mietvertrag, Kaufvertrag, Stromrechnung, Telefonrechnung etc.)

Zusätzlich bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

Falls Sie diese besitzen:

  • Staatsangehörigkeitsausweis, Spätaussiedlerbescheinigung oder Einbürgerungsurkunde
  • Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
  • Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde

Bei Namensänderungen:

  • deutsche Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
  • ggf. Scheidungsurteil oder -urkunde (falls Sie geschieden sind)
  • ggf. Bescheinigung über die Namensführung

Minderjährige Antragsteller legen bitte neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen – ebenfalls einmal im Original und einmal in Kopie – vor

  • aktuelle Reisepässe/Personalausweise beider Eltern
  • deutsche Geburtsurkunde (wird nach erfolgreicher Geburtsanzeige vom deutschen Standesamt ausgestellt)
  • Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
  • ggf. Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweis, Spätaussiedlerbescheinigung oder Einbürgerungsurkunde der Eltern
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.

Sollten Sie über keine dominikanische Aufenthaltserlaubnis verfügen, können Sie diese durch ein
Certificación de no Nacionalidad“ des Ministerio de Interior y Policia oder durch Zahlung der Strafgebühren bei der Migracion ersetzen.

Gebühren

Die Gebühren für den Reisepass und Personalausweis sind bei Antragstellung in bar zum jeweiligen Wechselkurs der Zahlstelle der Botschaft in Dominikanischen Pesos zu bezahlen. Es können weitere Gebühren für zusätzliche Leistungen anfallen. Eine Zahlung in Euro oder mit der EC- oder Kreditkarte ist nicht möglich.


Reisepass


Passart / Personalasuweisart
Wohnort in der Dominikanischen Republik oder Haiti
Wohnort außerhalb der Dominikanischen Republik oder Haiti
Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre, 32 Seiten)
101,00 €
161,00 €
Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre, 48 Seiten)
123,00 €
183,00 €
Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 32 Seiten)
68,50 €
106,00 €
Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 48 Seiten)
90,50 €
128,00 €
vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: ein Jahr)*
70,00 €
96,00 €
Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland („Notfallpass“) 52,00 € 52,00 €
Personalausweis für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre)
78,00 € 91,00 €
Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre)
63,80 € 76,80 €

* Hinweis: Wird von einigen Staaten nicht zur Einreise anerkannt. Die visumfreie Einreise in die USA im Rahmen des Visa Waiver Programme ist mit einem Kinderreisepass oder einem vorläufigen Reisepass nicht möglich.



Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag auf Reisepass oder Personalausweis nur angenommen und bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind, unabhängig davon, ob bereits vorher einmal ein Reisepass bei der Botschaft beantragt worden war.


Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 4-6 Wochen, da diese in Deutschland hergestellt werden. Die Dokumentenherstellung ist auf Wunsch auch im Expressverfahren gegen Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 32,00 € möglich; hierdurch verkürzt sich der Prozess um ca. acht Arbeitstage. Anträge auf Ausstellung von Kinderreisepässen und, bei Eilbedürftigkeit, von vorläufigen Reisepässen, können in der Regel am selben Tag bearbeitet werden, wenn alle nötigen Dokumente vorliegen (s.o.). Falls die Passstelle der Botschaft nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), wird ein Unzuständigkeitszuschlag und die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss.
Sollte bisher noch nie ein deutsches Ausweisdokument ausgestellt worden sein oder sich Ihr Familienname nach Eheschließung oder Scheidung verändern haben, setzen Sie sich bitte vorab unter der E-Mail info@santo-domingo.diplo.de mit der Botschaft in Verbindung. So kann geklärt werden, ob eine Namenserklärung und/oder Scheidungsanerkennung erforderlich ist. In diesem Fall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein und die Bearbeitungsdauer sich erheblich verlängern.

Ihren Pass können Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr persönlich in der Passstelle abholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Reisepass mit. Diesen erhalten Sie auf Wunsch (z. B. wegen noch gültiger Sichtvermerke) nach Entwertung durch die Passstelle zurück. Zur Abholung Ihres Passes oder Personalausweises können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Die Abholung des Schreibens der Bundesdruckerei mit PIN, PUK und Sperrkennwort kann nur persönlich durch den Antragsteller erfolgen. Für Rückfragen steht Ihnen die Botschaft gerne zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zum Reisepass und Personalausweis entnehmen Sie bitte den Merkblättern der Botschaft.

Bevor Sie einen Personalausweis beantragen, lesen Sie sich bitte aufmerksam das Merkblatt zu den Onlineausweisfunktionen des Personalausweises durch oder entnehmen die entsprechenden Informationen zur Onlineausweisfunktion der Website der Bundesdruckerei www.personalausweisportal.de. Sie müssen bei Beantragung bestätigen, dass Sie die Informationen gelesen und verstanden haben.

Für Rückfragen steht Ihnen die Botschaft gerne zur Verfügung.


Merkblätter und Antragsformulare

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