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Visabestimmungen
Schengen Visum © Auswärtiges Amt
- Allgemeine Informationen
- Online-Terminvergabe im Visumverfahren
- Online-Visumantrag für nationale Visa
- Abholung der Reisepässe/Visumentscheidung
- Antragsformulare
- Informationen zu den einzureichenden Unterlagen
- Einreise von Fachkräften
- Beschwerden zum Schengen-Visum-Verfahren
- Visa für Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in Haiti
- Häufig gestellte Fragen (FAQ's)
Allgemeine Informationen
In Visumangelegenheiten ist die Deutsche Botschaft Santo Domingo für die Dominikanische Republik (Schengenvisa und nationale Visa) und die Republik Haiti (nur nationale Visa) zuständig. Für Schengenvisa (kurzfristiger Aufenthalt bis zu maximal 90 Tagen) in Haití übernimmt Frankreich die Vertretung Deutschlands. Mehr Informationen auf der Webseite der französischen Botschaft in Haiti: https://ht.ambafrance.org/
Informationen zu den einzelnen Visumkategorien und den benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte den nach Antragstyp geordneten Artikeln unter 6.. Die darin aufgeführten Unterlagen müssen bei Antragstellung vorgelegt werden. Unvollständige Visumanträge werden ohne Möglichkeit, die Bearbeitungsgebühr zurückzuerstatten, abgelehnt! Bitte übersenden Sie vor Antragstellung keine Unterlagen (beispielsweise Einladungsschreiben) an die Botschaft. Unterlagen sind ausschließlich vom Antragsteller bei Antragstellung vollständig vorzulegen. Vorab unaufgefordert oder separat per E-Mail/Fax/Post übermittelte Unterlagen können im Visumverfahren nicht berücksichtigt werden.
Für Anfragen zu Visumbestimmungen, vorzulegenden Unterlagen und Visumpflicht können Sie uns über unser Kontaktformular kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass Auskünfte zu einzelnen Visumanträgen aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich nur an die Antragsteller selbst erteilt werden können. Die Botschaft bittet von Sachstandsanfragen während eines laufenden Verfahrens abzusehen, da dadurch die Bearbeitung verzögert wird. Zur Zuordnung nennen Sie uns unbedingt Ihre 5-stellige Referenznummer, die Sie auf dem bei Antragstellung ausgehändigten Kassenzettel finden.
Online-Terminvergabe im Visumverfahren
Visatermine werden nur über das elektronische Terminvergabesystem des Auswärtigen Amtes vergeben. Termine werden ausschließlich für die Visumbeantragung (erste Vorsprache) benötigt und sind Montags bis Freitags von 08.00 bis 10.00 verfügbar. Die Terminvergabe ist nur in deutscher und spanischer Sprache möglich, sie erfolgt gebührenfrei.
Es werden keine Termine auf telefonischem Wege, per Fax oder E-Mail vergeben.
Um einen Visatermin jetzt zu vereinbaren, klicken Sie hier: Zur Terminvergabe
Wichtiger Hinweis:
Die Deutsche Botschaft nimmt online keinerlei Gebühren für Visaanträge an, noch vergibt sie Termine gegen Gebühren. Es wurde uns wiederholt berichtet, dass unter der Website https://es.ivisa.com/apply-online/DE Gebühren erhoben und diese von Kunden per Kreditkarte bezahlt wurden. Das ist falsch! Die deutsche Botschaft in Santo Domingo nimmt Gebühren nur direkt am Schalter in bar oder per Kreditkarte an.
Online-Visumantrag für nationale Visa
Für den Großteil der Antragskategorien nationaler Visa (Aufenthaltsdauer über 90 Tage) ist auch ein Onlineantrag ohne Termin über das Auslandsportal möglich.
Hierzu befolgen Sie bitte die Anweisungen des Portals und laden die notwendigen Dokumente gut leserlich als PDF hoch. Nach Vervollständigung werden wir den Antrag prüfen und Sie im Anschluss benachrichtigen. Eine persönliche Vorsprache ist nach Vorprüfung weiterhin notwendig, benötigt jedoch i.d.R. weniger Zeit. Bitte buchen Sie vor unserer Benachrichtigung keine Termine, eine stetige Terminverfügbarkeit wird sichergestellt.
Das Portal ist aktuell nur auf Deutsch und Spanisch verfügbar. Anträge für Schengenvisa (kurzfristiger Aufenthalt/max. 90 Tage) können nicht online über das Auslandsportal gestellt werden.
Abholung der Reisepässe/Visumentscheidung
Für Schengenvisa: täglich um 11:00 Uhr, ab 5 Werktagen nach Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Cédula und Ihren Kassenzettel mit individueller Fallnummer mit. Dieser wurde Ihnen bei Antragstellung ausgehändigt.
Bitte beachten Sie: wenn Sie Unterlagen nachreichen mussten, beginnt die 5-tägige Bearbeitungszeit ab Vervollständigung der Antragsunterlagen.
Für nationale Visa: nach vorheriger Aufforderung Montags und Donnerstags ab 08:00 Uhr. Falls wir Ihren Pass nicht einbehalten haben, führen Sie diesen bitte unbedingt mit sich.
Antragsformulare
Hier finden Sie die Visaantragsformulare für:
- einen kurzfristigen Aufenthalt: Antragsformular Schengenvisum
- einen langfristigen Aufenthalt: Antragsformular nationales Visum
Bitte füllen Sie, soweit möglich, das Antragsformular online aus und bringen alle 7 Seiten ausgedruckt mit zu Ihrem Termin.
Informationen zu den einzureichenden Unterlagen
- Beantragung eines Schengen-Visums (Besuchsreise, Geschäftsreise, Tourismus)
- Beantragung eines nationalen Visums für ein Studium
- Beantragung eines nationalen Visums zur Ausbildung
- Beantragung einer Blauen Karte EU
- Beantragung eines nationalen Visums im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung (§§ 18a, 18b oder 18g AufenthG)
- Beantragung einer Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche
- Beantragung eines nationalen Visums zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen (Ärzte und Krankenpfleger)
- Beantragung eines nationalen Visums zum Familiennachzug zum in Deutschland lebenden Ehegatten / Lebenspartner / Verlobten
- Beantragung eines nationalen Visums zum Familiennachzug zum in Deutschland lebenden (ungeborenen) Kind
- Beantragung eines nationalen Visums zum Familiennachzug zum in Deutschland lebenden Elternteil
- Beantragung eines nationalen Visums zum Ehegattennachzug zum in Deutschland lebenden EU-Bürger im Rahmen der Freizügigkeit/EU
- Beantragung eines nationalen Visums zum Kindernachzug zum in Deutschland lebenden EU-Bürger im Rahmen der Freizügigkeit/EU
- Beantragung eines nationalen Visums für einen Freiwilligendienst
- Beantragung eines nationalen Visums für einen Sprachkurs
- Beantragung eines nationalen Visums für Au-Pair
Einreise von Fachkräften
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Einwanderung von Fachkräften und Arbeitsaufnahme in Deutschland. Rechtslage ab 01.03.2020
Beschwerden zum Schengen-Visum-Verfahren
Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu die speziell hierfür vorgegebene Kategorie im Kontaktformular aus.
Wichtiger Hinweis:
Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums eingelegt werden.
Visa für Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in Haiti
Seit dem 01.02.2022 hat Frankreich die Vertretung Deutschlands für Schengen-Visa (kurzfristiger Aufenthalt bis maximal 90 Tage) in Haiti übernommen. Alle visumpflichtigen Staatsbürger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Haiti müssen Schengen Visa für Deutschland an der Französischen Botschaft in Port-au-Prince beantragen.
Adresse:
Ambassade de France en Haiti
51, Rue Capois, BP 1312, Port au Prince
Tel. (+509) 29 99 90 00
E-Mail: visas.port-au-prince-amba@diplomatie.gouv.fr
Homepage: https://ht.ambafrance.org/
Nationale Visa (längerfristiger Aufenthalt >90 Tage) müssen an der deutschen Botschaft in Santo Domingo beantragt werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ's)
Haben Sie noch offene Fragen? Besuchen Sie die Webseite des Auswärtigen Amts mit den FAQ´s und allgemeinen Informationen zum Visumverfahren.