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Familiennachzug zum in Deutschland lebenden Ehegatten / Lebenspartner / Verlobten
Die Vorsprache zur Beantragung dieses Visums ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung in der Kategorie nationales Visum über unsere Website möglich: Deutsche Botschaft Santo Domingo
Für die Beantragung sind folgende Unterlagen gut lesbar, nicht getackert und in Format A4 beim Termin vorzulegen:
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“, erhältlich online direkt im Anschluss an die Terminbuchung über unser System oder VIDEX
Bitte führen Sie alle Seiten, einschließlich der letzten Seite mit den Barcodes, ausgedruckt zum Termin mit sich. - Ein aktuelles biometrisches Passfoto mit einem einfarbigen, hellen Hintergrund (Format: 45 x 35 mm)
- Reisepass (Gültigkeit noch mind. 6 Monate) sowie eine Kopie der Lichtbildseite, außerdem Original und eine Kopie des Personalausweises (Cédula)
- Original und eine Kopie der ausführlichen Geburtsurkunde (acta inextensa) mit deutscher Übersetzung
Original und eine Kopie der Heiratsurkunde (acta inextensa) mit deutscher Übersetzung
ODER
Original und zwei Kopien der deutschen Urkunde über die Eintragung der Lebenspartnerschaft
ODER
Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung von einem deutschen Standesamt, aus der hervorgeht, dass die Voraussetzungen der Eheschließung abschließend geprüft wurden
Alle relevanten dominikanischen Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, und Sterbeurkunden) müssen zur Verwendung im Visumverfahren legalisiert werden. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Website: Deutsche Botschaft Santo Domingo - Eine Kopie des Reisepasses des in Deutschland lebenden Ehegatten/Lebenspartners/ Verlobten, ggf. mit einer Kopie der Aufenthaltserlaubnis
- Eine Kopie der Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Ehegatten/Lebenspartners/Verlobten
- Scheidungsurteile vorangegangener Ehen (beider Ehegatten)
- Original und eine Kopie des Nachweises einfacher deutscher Sprachkenntnisse nach A1 des Referenzrahmens/EU. Nähere Informationen sowie Ausführungen zu Ausnahmen enthält das ebenfalls auf unserer Homepage eingestellte Merkblatt zum „Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Familiennachzug“.
In Einzelfällen können darüber hinaus weitere Dokumente erforderlich werden.
Die Bearbeitung erfolgt gebührenfrei, wenn der in Deutschland lebende Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ansonsten beträgt die Bearbeitungsgebühr 75,- Euro und ist bei Antragstellung bar in Landeswährung (Dominikanische Pesos) oder mit Kreditkarte zu entrichten. Die Bearbeitungsgebühr wird bei Versagung des Visums NICHT erstattet.
Die Botschaft leitet den Antrag über das Bundesverwaltungsamt an die für den Deutschlandaufenthalt örtlich zuständige Ausländerbehörde weiter. Sobald von dort die hierfür nach § 31 AufenthV erforderliche Stellungnahme vorliegt, kann die Botschaft über das Visum entscheiden.
Für Anfragen zu Visumbestimmungen, vorzulegenden Unterlagen und Visumpflicht können Sie uns über unser Kontaktformular kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass Auskünfte zu einzelnen Visumanträgen aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich nur an die Antragsteller selbst erteilt werden können. Die Botschaft bittet von Sachstandsanfragen während eines laufenden Verfahrens abzusehen, da dadurch die Bearbeitung verzögert wird.