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Rente

Älteres Ehepaar beim Spaziergang © colourbox.com
Allgemeine Hinweise
Zahlreiche Personen in der Dominikanischen Republik erhalten Renten aus Deutschland. Nach Berechnung der Rente durch einen Rentenversicherungsträger erfolgt die Auszahlung durch eine der vier Niederlassungen des Renten Services der Deutschen Post AG: Leipzig, Berlin, Köln oder Stuttgart. Für Anfragen aus dem Ausland stehen folgende Rufnummern zur Verfügung:
Der Renten Service Ausland Berlin ist erreichbar unter: +49-30-4358.2601, Montag-Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Der Renten Service Ausland Stuttgart ist erreichbar unter: +49-711-365.33590, Montag - Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 08:00 - 16:30 Uhr
Beantragung einer Rente
Die Botschaft ist keine Auslandsfiliale der Rentenkassen, sie kann jedoch eine Mittlerfunktion zwischen dem Rentenberechtigten und der Rentenkasse erfüllen. Eine inhaltliche Beratung zu Fragen eventueller Ansprüche, zu Rentenanpassungen, zur Genehmigung von Anträgen etc. muss aber weitgehend den Spezialisten der verschiedenen Rentenstellen überlassen bleiben. Die Abgabe eines Rentenantrages zur Weiterleitung an den jeweiligen Rententräger ist ohne Terminvereinbahrung während der üblichen Öffnungszeiten des Rechts- und Konsularreferats möglich.
Formulare sowie nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung:
Änderungsmitteilungen
Der Rentenservice Deutsche Post informiert, dass auf der Website www.rentenservice.de unter anderem Konto- und Adressänderungen, auch aus dem Ausland, einfach mitgeteilt werden können. Diese können durch die Rentner selbst, Stellvertreter oder gerichtlich bestellte Betreuer ausgefüllt werden.
Informationen zum Thema Lebensbescheinigungen
Lebensbescheinigungen werden vom Rentenservice der Deutsche Post in der Regel in den Monaten Juli/August an die Rentenempfänger übersandt und müssen bis spätestens 17.Oktober bei der Niederlassung in Leipzig eingegangen sein.
Falls Sie das Formular nicht erhalten haben, klicken Sie zum Download hier: https://www.deutschepost.de/dam/jcr:72f0de2e-d85a-40a7-9f21-d00dd8e2c24d/LB-2025-P-LB1-DE-ES.pdf
Das Formular kann am Computer ausgefüllt werden und danach ausgedruckt werden. Legen Sie es zur Bestätigung bei einer berechtigten Stelle vor. Es ist nicht zwingend notwendig, die Bestätigung bei der Botschaft einzuholen. Folgende Stellen sind ebenso zur Bescheinigung berechtigt:
- alle Behörden; zum Beispiel: Polizei, Stadtverwaltungen, Bürgermeisterämter
- Geldinstitute/Banken
- Krankenkassen
- Krankenhäuser
- Notare
- Pfarrämter
- Rabbinate
- Rotes Kreuz
Bitte senden Sie die Lebensbescheinigung eigenhändig unterschrieben, durch eine berechtigte Stelle bestätigt und im Original per Brief bis zum 17.10.2025 zurück an den Renten Service:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
04078 Leipzig
Deutschland
Bestätigung der Lebensbescheinigung durch die Botschaft
Lebensbescheinigungen können von der Botschaft werktags ohne Termin zwischen 08:30 und 11:30 Uhr bestätigt werden.
Der in der Lebensbescheinigung genannte Rentenempfänger muss grundsätzlich persönlich vorsprechen.
Sofern der Rentenberechtigte aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich vorsprechen kann, darf in einem solchen Ausnahmefall auch eine andere Person die Bestätigung vornehmen lassen, wenn z.B. aus einem aktuellen ärztlichen Attest zweifelsfrei hervorgeht, dass der Berechtigte zwar reiseunfähig, aber am Leben ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Rückseite des Formulars für Lebensbescheinigungen
Bitte bringen Sie zur Vorsprache mit:
- Einen gültigen Reisepass oder gültige Cédula
- Ein Schreiben Ihrer Rentenbehörde zum Abgleich der Versicherungsnummer
- Das ausgefüllte Formular der Lebensbescheinigung ohne die Unterschrift. Das Formular wird während der Vorsprache unterschrieben.
Durch die Botschaft gebührenfrei bestätigte Lebensbescheinigungen der gesetzlichen Rentenbehörden leitet die Botschaft elektronisch an die Rentenbehörde weiter. Es werden keine Kopien von bestätigten Lebensbescheinigungen zur Verfügung gestellt.
Empfänger einer nichtgesetzlichen Rente aus Deutschland
Lebensbescheinigungen anderer Rententräger sind grundsätzlich gebührenpflichtig, dies gilt für:
- Betriebsrenten
- Zusatzrenten (z.B. aus der privaten Rentenversicherung)
Diese Lebensbescheinigungen können durch die Botschaft bestätigt werden. Der Versand an die Rentenbehörde erfolgt durch den Rentenempfänger in Eigenverantwortung.
Besteuerung von Renten
Seit dem 01.01.2009 ist das Finanzamt Neubrandenburg für die Besteuerung der beschränkt steuerpflichtigen Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland zuständig, die ausschließlich mit Renteneinkünften zu veranlagen sind. Das Finanzamt Neubrandenburg ist wie folgt zu erreichen:
Finanzamt Neubrandenburg
Neustrelitzerstr. 120
17033 Neubrandenburg
Tel.: +49-395-44222-47000
E-Mail: ria@finanzamt-neubrandenburg.de
Website: www.finanzamt-neubrandenburg.de
Für Personen, die nicht nur wegen ihrer Alterseinkünfte zur Einkommensteuer zu veranlagen sind (z. B. bei Vermietung einer im Inland belegenen Immobilie), gelten die bisherigen Zuständigkeiten. Bei Zweifelsfragen hinsichtlich der Zuständigkeit oder der Steuerpflicht ihrer Einkünfte in Deutschland können die Steuerpflichtigen sich ebenfalls an das Finanzamt Neubrandenburg wenden.