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Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU ermöglicht hochqualifizierten Fachkräften und Akademikern eine vereinfachte befristete Arbeitsgenehmigung zu beantragen.
Die Vorsprache zur Beantragung dieses Visums ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung in der Kategorie nationales Visum über unsere Website möglich: Deutsche Botschaft Santo Domingo
Für die Beantragung sind folgende Unterlagen gut lesbar, nicht getackert und in Format A4 beim Termin vorzulegen:
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“, erhältlich online direkt im Anschluss an die Terminbuchung über unser System oder VIDEX
Bitte führen Sie alle Seiten, einschließlich der letzten Seite mit den Barcodes, ausgedruckt zum Termin mit sich. - ein aktuelles biometrisches Passfoto mit einem einfarbigen, hellen Hintergrund (Format: 45 x 35 mm)
- Reisepass (Gültigkeit noch mind. 6 Monate) sowie eine Kopie der Lichtbildseite, außerdem Original und eine Kopie des Personalausweises (Cédula)
- eine Kopie des unterschriebenen Arbeitsvertrages mit Angaben zur Tätigkeit, Dauer der Tätigkeit und dem Bruttojahreseinkommen (mindestens 48.300 EUR oder 43.759,80 EUR für Mangelberufe und Berufseinsteiger).
- Vom Arbeitsgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck „Erklärung zum Beschäftigtenverhältnis“.
- Deutscher Lebenslauf mit Angaben zum bisherigen Werdegang mit Abschlüssen, Erfahrungen, Weiterbildungen (Schulabschlusszeugnis, Deutschzertifikate, Arbeitszeugnisse, Kurse etc. – übersetzt in die deutsche Sprache)
Hochschulabschlusszeugnis mit Nachweis über die Anerkennung des Abschlusses (anabin) oder Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ZAB (wenn der Abschluss in der Anabin Datenbank nicht mit „entspricht“, „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit H+ bewertet ist) oder bei reglementierten Berufen die Berufsausübungserlaubnis / Erteilung der ärztlichen Approbation.
Weitere Informationen zur Anerkennung in Deutschland finden Sie unter: Anerkennung in Deutschland
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
In Einzelfällen können darüber hinaus noch weitere Dokumente erforderlich werden.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 75,- Euro und ist bei Antragstellung bar in Landeswährung (Dominikanische Pesos) oder mit Kreditkarte zu entrichten. Die Bearbeitungsgebühr wird bei Versagung des Visums NICHT erstattet.
Die Botschaft leitet den Antrag über das Bundesverwaltungsamt an die für den Deutschlandaufenthalt örtlich zuständige Bundesagentur für Arbeit weiter. Sobald von dort die hierfür nach § 39 AufenthV erforderliche Stellungnahme vorliegt, kann die Botschaft über das Visum entscheiden.
Für Rückfragen können Sie uns über unser Kontaktformular erreichen. Bitte beachten Sie, dass Auskünfte zu einzelnen Visumanträgen aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich nur an die Antragsteller selbst erteilt werden können. Die Botschaft bittet von Sachstandsanfragen während eines laufenden Verfahrens abzusehen, da dadurch die Bearbeitung verzögert wird.