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Visum zum Freiwilligenaufenthalt
Die Vorsprache zur Beantragung dieses Visums ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung in der Kategorie nationales Visum über unsere Website möglich: Deutsche Botschaft Santo Domingo
Für die Beantragung sind folgende Unterlagen gut lesbar, nicht getackert und in Format A4 beim Termin vorzulegen:
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“, erhältlich online direkt im Anschluss an die Terminbuchung über unser System oder VIDEX
Bitte führen Sie alle Seiten, einschließlich der letzten Seite mit den Barcodes, ausgedruckt zum Termin mit sich. - Ein aktuelles biometrisches Passfoto mit einem einfarbigen, hellen Hintergrund (Format: 45 x 35 mm)
- Reisepass (Original und 1 Kopie der Lichtbildseite und der enthaltenen Visa) mit einer Gültigkeit über den beabsichtigten Aufenthaltszeitraum + 3 Monate)
- Dominikanischer Personal- und Wahlausweis „Cédula“ (Original und 1 Kopie)
- Deutscher tabellarischer Lebenslauf (Original und 1 Kopie)
- Deutsches Motivationsschreiben mit Angaben zu Ihrer beruflichen Perspektive nach dem Freiwilligendienst (Original und 1 Kopie)
- Nachweis Grundkenntnisse der deutschen Sprache (Ausnahme: Europäischer Freiwilligendienst), oder eine Bestätigung der Einsatzstelle/des Trägers, dass auf die Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und Sie die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erwerben können
- Vertrag / Vereinbarung über Ihren Freiwilligendienst in Deutschland (Original und 1 Kopie) mit allen auf dem Formular geforderten Unterschriften.
- Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung (wenn der Vertrag oder die Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zur Unterkunft und Verpflegung enthält) (Original und 1 Kopie)
- Krankenversicherungsnachweis: zumindest für die ersten 3 Monate des Aufenthalts in
Deutschland (Mindestdeckungssumme von 30.000 EUR)
Zusätzliche Hinweise zum Vertrag über den Freiwilligendienst
(1) Hinweis zum Bundesfreiwilligendienst BFD (keine Altersbegrenzung) einschließlich weltwärts Süd-Nord-Komponente (bis Vollendung des 29. Lebensjahres):
Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger) unterzeichnet sein.
(2) Hinweis zu den Jugendfreiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) - (bis Vollendung des 27. Lebensjahres)):
Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein.
(3) Hinweis zum Europäischen Freiwilligendienst (EFD) (vom vollendeten 17. Lebensjahr bis zum vollendeten 30. Lebensjahr):
Ihr EFD-Vertrag muss von einer Nationalen Agentur Erasmus+: Jugend in Aktion und der koordinierenden Organisation unterzeichnet sein. Darin werden die Aufgaben des Freiwilligen und die geplanten Lernergebnisse beschrieben. Bei Antragstellung sind sowohl der Vertrag als auch die Freiwilligenvereinbarung vorzulegen, um eine vollständige Übersicht über die künftige EFD-Tätigkeit des einzelnen Antragstellers zu erhalten.
Beim EFD werden Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld, pädagogisches Begleitprogramm und internationale Reisekosten (Eigenbeteiligung in geringer Höhe durch Freiwillige ist möglich) übernommen. Alle EFD-Freiwilligen sind über eine Gruppenversicherung versichert, die auch An- und Abreise abdeckt. Diese Versicherung umfasst Krankenversicherung für Fälle, die nicht über die European Health Insurance Card abgedeckt sind, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie Rücktransport im Todesfall.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 75,- Euro und ist bei Antragstellung bar in Landeswährung (Dominikanische Pesos) oder mit Kreditkarte zu entrichten. Die Bearbeitungsgebühr wird bei Versagung des Visums NICHT erstattet.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Für Anfragen zu Visumbestimmungen, vorzulegenden Unterlagen und Visumpflicht können Sie uns über unser Kontaktformular kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass Auskünfte zu einzelnen Visumanträgen aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich nur an die Antragsteller selbst erteilt werden können. Die Botschaft bittet von Sachstandsanfragen während eines laufenden Verfahrens abzusehen, da dadurch die Bearbeitung verzögert wird.