Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Studium

25.02.2026 - Artikel

Die Vorsprache zur Beantragung dieses Visums ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung in der Kategorie nationales Visum über unsere Website möglich: Deutsche Botschaft Santo Domingo

Für die Beantragung sind folgende Unterlagen gut lesbar, nicht getackert und in Format A4 beim Termin vorzulegen:

  • ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“, erhältlich online direkt im Anschluss an die Terminbuchung über unser System oder VIDEX
    Bitte führen Sie alle Seiten, einschließlich der letzten Seite mit den Barcodes, ausgedruckt zum Termin mit sich.
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto mit einem einfarbigen, hellen Hintergrund (Format: 45 x 35 mm)
  • Original und 1 Kopie der ausführlichen Geburtsurkunde („Acta inextensa“) mit deutscher Übersetzung
  • Ein auf Deutsch verfasstes Motivationsschreibens über den Zweck des beabsichtigten Studiums, welches den bisherigen schulischen und beruflichen Werdegang darlegt sowie die zukünftige Planung und den Mehrwert des Deutschland-Aufenthalts erklärt.
  • Kopie des Schulabschluss-Zeugnisses, Nachweise bereits vorhandener Deutschkenntnisse und bisheriger Studienleistungen, Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung, Arbeitszeugnisse, Diplome, etc.
  • Original und eine Kopie des Zulassungsschreibens der deutschen Hochschule, aus dem sich die feste Zusicherung eines Studienplatzes ergibt bzw. die Annahme zum Studienkolleg oder zur Sprachschule. In diesem Zulassungsschreiben muss die Ausbildungssprache erkennbar sein. Sollte diese nicht Deutsch sein, muss dieses im Zulassungsschreiben explizit erwähnt sein.
  • Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache des Studiengangs.
  • Lebenslauf in deutscher Sprache.
  • Im Rahmen des Visumverfahrens ist die Finanzierung für das erste Studienjahr nachzuweisen. Der Nachweis zur Finanzierung ist entweder in Form eines Stipendiums, eines Sperrkontos (derzeit 992 Euro/Monat), einer Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 – 68 AufenthG einer in Deutschland ansässigen Person.
  • Bei Minderjährigen: Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter. Die Erklärung kann nur persönlich in der Botschaft unter Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises abgegeben werden.

Die Verpflichtungserklärung muss immer zusammen mit einem unterschriebenen Einladungsschreiben, welches den Grund für die Kostenübernahme darlegt und einer Passkopie der sich verpflichtenden Person vorgelegt werden.

  • Krankenversicherungsnachweis: zumindest für die ersten 3 Monate des Aufenthalts in Deutschland (Mindestdeckungssumme von 30.000 EUR).

Für die Einschreibung an einer deutschen Universität oder am Studienkolleg ist zwingend der Nachweis einer Krankenversicherung vorzulegen. Spätestens ab dem Zeitpunkt der Immatrikulation muss jeder Student über eine Krankenversicherung verfügen. Wenn Sie sich als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichern wollen, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und nach Immatrikulation gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen, bis die Immatrikulation und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

In Einzelfällen können darüber hinaus noch weitere Dokumente erforderlich werden.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt derzeit 75,- Euro und ist bei Antragstellung bar in Landeswährung (Dominikanische Pesos) oder mit Kreditkarte zu entrichten. Die Bearbeitungsgebühr wird bei Versagung des Visums NICHT erstattet.

Die Botschaft leitet den Antrag über das Bundesverwaltungsamt an die für den Deutschlandaufenthalt örtlich zuständige Ausländerbehörde bzw. Bundesagentur für Arbeit weiter. Sobald von dort die hierfür nach § 31 bzw. 39 AufenthV erforderliche Stellungnahme vorliegt, kann die Botschaft über das Visum entscheiden.

Für Anfragen zu Visumbestimmungen, vorzulegenden Unterlagen und Visumpflicht können Sie uns über unser Kontaktformular kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass Auskünfte zu einzelnen Visumanträgen aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich nur an die Antragsteller selbst erteilt werden können. Die Botschaft bittet von Sachstandsanfragen während eines laufenden Verfahrens abzusehen, da dadurch die Bearbeitung verzögert wird.

nach oben