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Kindernachzug zum in Deutschland lebenden EU-Bürger im Rahmen der Freizügigkeit/EU

25.02.2026 - Artikel

Die Vorsprache zur Beantragung dieses Visums ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung in der Kategorie nationales Visum über unsere Website möglich: Deutsche Botschaft Santo Domingo

Für die Beantragung sind folgende Unterlagen gut lesbar, nicht getackert und in Format A4 beim Termin vorzulegen:

  • ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“, erhältlich online direkt im Anschluss an die Terminbuchung über unser System oder VIDEX
    Bitte führen Sie alle Seiten, einschließlich der letzten Seite mit den Barcodes, ausgedruckt zum Termin mit sich.
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto mit einem einfarbigen, hellen Hintergrund (Format: 45 x 35 mm)
  • Reisepass (Gültigkeit noch mind. 6 Monate) sowie eine Kopie der Lichtbildseite, außerdem Original und eine Kopie des Personalausweises (Cédula)
  • Original und eine Kopie der ausführlichen Geburtsurkunde (acta inextensa) mit deutscher Übersetzung
Alle relevanten Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, und Sterbeurkunden) müssen zur Verwendung im Visumverfahren legalisiert werden. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Website: Deutsche Botschaft Santo Domingo
  • Eine Kopie des Reisepasses des in Deutschland lebenden EU-Bürgers (Mutter / Vater)
  • Eine Kopie der Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden EU-Bürgers (Mutter / Vater) und eine Kopie des Mietvertrages
  • Eine Kopie des Nachweises über die vorab bestätigte Aufnahme in die Familienkrankenversicherung in Deutschland oder ein anderer gültiger Krankenversicherungsnachweis. Dieser Nachweis kann im Laufe des Prozesses nachgereicht werden.
  • Eine Kopie der Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate des in Deutschland lebenden EU-Bürgers (Mutter / Vater) oder ein Beschäftigungsnachweis (Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers)
  • Falls der EU-Bürger nicht berufstätig ist: Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen (falls zutreffend).
  • Falls es sich beim EU-Bürger um Stiefmutter /-vater handelt:
    • Heiratsurkunde zwischen EU-Bürger und leiblichem Elternteil
    • Passkopie des leiblichen Elternteils

In Einzelfällen können darüber hinaus weitere Dokumente erforderlich werden.

Die Bearbeitung erfolgt gebührenfrei, wenn der in Deutschland lebende Elternteil eine europäische Staatsangehörigkeit besitzt.

Für Anfragen zu Visumbestimmungen, vorzulegenden Unterlagen und Visumpflicht können Sie uns über unser Kontaktformular kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass Auskünfte zu einzelnen Visumanträgen aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich nur an die Antragsteller selbst erteilt werden können. Die Botschaft bittet von Sachstandsanfragen während eines laufenden Verfahrens abzusehen, da dadurch die Bearbeitung verzögert wird.

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