Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Beantragung eines Schengenvisums (Familienbesuch, Geschäftsreise, Tourismus)

25.02.2026 - Artikel

Für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen

Die Antragstellung kann nur bei pünktlichem Erscheinen mit vollständigen Antragsunterlagen, insbesondere der erforderlichen Kopien, erfolgen. Bei Vorsprache mit unvollständigen Antragsunterlagen kann der Termin nicht wahrgenommen werden. In diesem Fall muss ein neuer Termin vereinbart werden.

Mit einem Schengen-Visum (Kurzzeitvisum) dürfen Sie sich maximal 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums, sofern nicht eine kürzere Gültigkeitsdauer im Visum angegeben ist, in den Schengenstaaten aufhalten. Das Visum ist bei der Vertretung des Landes zu beantragen, welches das Hauptreiseziel darstellt.

Die Deutsche Botschaft Santo Domingo ist auch für Reisen mit Hauptreiseziel Slowakei und Estland zuständig.

Die Antragstellung bei der Deutschen Botschaft in Santo Domingo ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über unsere Website möglich.

Ein Antrag kann frühestens 6 Monate vor Reisebeginn gestellt werden.

Die Bearbeitungszeit beträgt 5 Arbeitstage nach Vervollständigung der Unterlagen. Nach Ablauf der Bearbeitungszeit kann der Pass werktags um 11:00 Uhr abgeholt werden. Führen Sie hierzu bitte den Kassenzettel, der Ihnen bei Antragstellung ausgehändigt wurde und Ihre Cédula mit sich.

Erforderliche Unterlagen

Bei Antragstellung sind unabhängig vom Reisezweck folgende Unterlagen bei der persönlichen Vorsprache vorzulegen:

  • Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums“, erhältlich online direkt im Anschluss an die Terminbuchung über unser System oder VIDEX

Bitte führen Sie alle Seiten, einschließlich der letzten Seite mit den Barcodes, ausgedruckt zum Termin mit sich.

  • Bei Reisen minderjähriger Personen:

    Einwilligungserklärung und Passkopie eines gesetzlichen Vertreters. Die Erklärung kann nur persönlich in der Botschaft unter Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises abgegeben werden. Das Antragsformular muss von mindestens einem gesetzlichen Vertreter unterschrieben sein.

  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto mit einem einfarbigen, hellen Hintergrund (Format: 45 x 35 mm)
  • Reisekrankenversicherung (mit mind. 30.000 € Deckungssumme, gültig für den Schengenraum und Heimschaffung im Krankheits- und Todesfall)
  • Reisepass (Gültigkeit noch mind. 3 Monate nach Ende der Reise) sowie eine Kopie der Lichtbildseite und aller Seiten mit Visa, Ein- und Ausreisestempeln (sofern vorhanden alte Reisepässe), außerdem Original und Kopie des Personalausweises (Cédula)
  • Ggf. Heiratsurkunde des Antragsstellers/der Antragstellerin (jeweils Original und Kopie)
  • Ggf. Geburtsurkunden der Kinder des Antragstellers/der Antragstellerin (jeweils Original und Kopie)
  • Bankkontoauszüge der letzten 3 Monate sowie aktuelle Bankbescheinigung im Original, ggf. Eigentumsnachweise (z.B. Grundbuchauszüge bei Immobilienbesitz, Fahrzeugbrief) in Original und Kopie. Bitte markieren Sie Ihre regelmäßigen Einkünfte (z.B. Gehalt, Zinsen) mit einem Marker. Falls Ihr Ehepartner der Hauptverdiener in der Familie ist, zusätzlich Unterlagen über finanzielle Situation des Partners

Zusätzlich:

bei nicht-selbstständiger Erwerbstätigkeit bei selbstständiger Erwerbstätigkeit
  • Arbeitsbescheinigung mit Gehaltsangabe sowie Urlaubszeitraum
  • Nachweis der Sozialkasse (TSS) über abgeführte Sozialabgaben
  • Kopie des Arbeitsvertrags

• Nachweise über die Tätigkeit

(Handelsregisterauszug, Ein-/Ausfuhrpapiere,

Rechnungen etc.) mit Kopien für den

Visumsantrag

Wenn ein Nachweis über ausreichende Eigenmittel zur Finanzierung der Reise nicht erbracht werden kann, ist die Vorlage einer aktuellen, förmlichen Verpflichtungserklärung des Einladers, abgegeben bei der zuständigen Ausländerbehörde am Wohnort des Einladers in Deutschland, erforderlich. Aufgrund der langen Postwege ist eine Kopie i.d.R. ausreichend. Die Botschaft behält sich vor, bei Zweifeln an der Echtheit das Original anzufordern. Die Vorlage einer Verpflichtungserklärung ersetzt nicht die Nachweise zur wirtschaftlichen/ finanziellen Verwurzelung im Heimatland und garantiert keine Visumausstellung.

Nachweise zum Reisezweck:

Besuch von Familienangehörigen/Freunden/Bekannten Geschäftsreise Tourismus
  • Ggf. Nachweise zum Verwandtschaftsverhältnis (Geburtsurkunden in Kopie)
  • Einladungsschreiben mit Angaben zum Reisezweck
  • Kopie des Reisepasses, Wohnortsnachweis und ggf. der Aufenthaltsgenehmigung des Einladers im Bundesgebiet

• Einladungsschreiben des Geschäftspartners

• Nachweise zu den Geschäftsbeziehungen

  • Hotelreservierung(en)
  • Nachvollziehbare, möglichst vollständige Unterlagen zur Reiseplanung

Gebühren

Die Gebühren für die Bearbeitung des Antrags betragen im Regelfall 90,- Euro. Die Gebühren sind bei Antragstellung bar oder per Kreditkarte in Landeswährung (Dominikanische Pesos) zu entrichten. Bei Versagung des Visums werden diese nicht erstattet.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung

Vollständige Antragsunterlagen führen nicht automatisch zu einer Visaerteilung. Es können im Einzelfall weitere Unterlagen verlangt werden.

Für Anfragen zu Visumbestimmungen, vorzulegenden Unterlagen und Visumpflicht können Sie uns über unser Kontaktformular kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass Auskünfte zu einzelnen Visumanträgen aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich nur an die Antragsteller selbst erteilt werden können. Die Botschaft bittet von Sachstandsanfragen während eines laufenden Verfahrens abzusehen, da dadurch die Bearbeitung verzögert wird.

nach oben