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Familiennachzug zum in Deutschland lebenden (ungeborenen) Kind
Die Vorsprache zur Beantragung dieses Visums ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung in der Kategorie nationales Visum über unsere Website möglich: Deutsche Botschaft Santo Domingo
Für die Beantragung sind folgende Unterlagen gut lesbar, nicht getackert und in Format A4 beim Termin vorzulegen:
ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“, erhältlich online direkt im Anschluss an die Terminbuchung über unser System oder VIDEX
Bitte führen Sie alle Seiten, einschließlich der letzten Seite mit den Barcodes, ausgedruckt zum Termin mit sich.Ein aktuelles biometrisches Passfoto mit einem einfarbigen, hellen Hintergrund (Format: 45 x 35 mm)
Reisepass (Gültigkeit noch mind. 6 Monate) sowie eine Kopie der Lichtbildseite, außerdem Original und eine Kopie des Personalausweises (Cédula)
Original und eine Kopie der ausführlichen Geburtsurkunde (acta inextensa) mit deutscher Übersetzung
- Original und eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes; Falls keine deutsche Geburtsurkunde vorhanden ist, ist die ausführliche dominikanische Geburtsurkunde (acta inextensa) des Kindes mit deutscher Übersetzung vorzulegen.
Sofern Sie mit dem anderen Elternteil Ihres Kindes verheiratet sind: Heiratsurkunde (Original und eine Kopie)
- Wenn das Kind außerhalb einer bestehenden Ehe geboren wird: Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter und gemeinsame Sorgeerklärung. (Ausnahme: das Kind ist in der Dominikanischen Republik geboren und der Vater ist als „Declarante“ in der Geburtsurkunde aufgeführt).
- Beim Nachzug zum ungeborenen Kind: Schwangerschaftsbestätigung des Gynäkologen mit errechnetem Geburtsdatum.
| Alle relevanten dominikanischen Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, und Sterbeurkunden) müssen zur Verwendung im Visumverfahren legalisiert werden. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Website: Deutsche Botschaft Santo Domingo |
In Einzelfällen können darüber hinaus noch weitere Dokumente erforderlich werden.
Die Bearbeitung erfolgt gebührenfrei, wenn der in Deutschland lebende Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sonst beträgt die Bearbeitungsgebühr 75,- Euro und ist bei Antragstellung bar in Landeswährung (Dominikanische Pesos) oder mit Kreditkarte zu entrichten. Die Bearbeitungsgebühr wird bei Versagung des Visums NICHT erstattet.
Für Anfragen zu Visumbestimmungen, vorzulegenden Unterlagen und Visumpflicht können Sie uns über unser Kontaktformular kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass Auskünfte zu einzelnen Visumanträgen aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich nur an die Antragsteller selbst erteilt werden können. Die Botschaft bittet von Sachstandsanfragen während eines laufenden Verfahrens abzusehen, da dadurch die Bearbeitung verzögert wird.