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Sprachkurs

25.02.2026 - Artikel

Die Vorsprache zur Beantragung dieses Visums ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung in der Kategorie nationales Visum über unsere Website möglich: Deutsche Botschaft Santo Domingo

Für die Beantragung sind folgende Unterlagen gut lesbar, nicht getackert und in Format A4 beim Termin vorzulegen:

  • ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“, erhältlich online direkt im Anschluss an die Terminbuchung über unser System oder VIDEX
    Bitte führen Sie alle Seiten, einschließlich der letzten Seite mit den Barcodes, ausgedruckt zum Termin mit sich.
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto mit einem einfarbigen, hellen Hintergrund (Format: 45 x 35 mm)
  • Reisepass (Gültigkeit noch mind. 6 Monate) sowie eine Kopie der Lichtbildseite, außerdem Original sowie eine Kopie des dominikanischen Personalausweises (Cédula).
  • Original eines in Deutsch verfassten Motivationsschreibens über den Zweck des beabsichtigten Sprachkurses, welches den bisherigen schulischen und beruflichen Werdegang des Antragstellers darlegt sowie die zukünftige Lebensplanung und Erörterung des Mehrwerts des Deutschland-Aufenthalts erklärt. Dieses Motivationsschreiben muss vom Antragsteller unterschrieben sein.
  • Sofern zutreffend, Nachweis über Sprachkenntnisse vor allem über bereits erworbene Deutschkenntnisse (eine Kopie) in ihrem Heimatland.
  • Lebenslauf in deutscher Sprache.
  • Original sowie eine Kopie des Nachweises der Einschreibung in einem deutschen Spracheninstitut. Es können nur Intensivsprachkurse anerkannt werden. Es muss ein täglicher Unterricht mit mindestens 20 Unterrichtsstunden pro Woche stattfinden. Abend- und Wochenendkurse sind nicht ausreichend. Die Maximaldauer für einen Aufenthalt zum Sprachkurs beträgt ein Jahr.
  • Nachweis zur Finanzierung erfolgt entweder in Form eines eingerichteten Sperrkontos (derzeit mit mindestens 992 Euro/Monat bei einem studienvorbereitenden Sprachkurs und 1.091 Euro/Monat bei allen anderen Sprachkursen), einer Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 – 68 AufenthG einer in Deutschland ansässigen Person.
  • Reisekrankenversicherung für den gesamten Aufenthaltszeitraum (1 Jahr), Deckungssumme min. 30.000 EUR.

    Die Verpflichtungserklärung muss immer zusammen mit einem unterschriebenen Einladungsschreiben, welches den Grund für die Kostenübernahme darlegt und einer Passkopie der sich verpflichtenden Person vorgelegt werden.

  • Bei Minderjährigen: Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter. Die Erklärung kann nur persönlich in der Botschaft unter Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises abgegeben werden.
  • Krankenversicherungsnachweis: zumindest für die ersten 3 Monate des Aufenthalts in

    Deutschland (Mindestdeckungssumme von 30.000 EUR).

  • Eine Erwerbstätigkeit neben dem Sprachkurs ist grundsätzlich nicht erlaubt.

In Einzelfällen können darüber hinaus noch weitere Dokumente erforderlich werden.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt derzeit 75,- Euro und ist bei Antragstellung bar in Landeswährung

(Dominikanische Pesos) oder mit Kreditkarte zu entrichten. Die Bearbeitungsgebühr wird bei Versagung des Visums NICHT erstattet.

Die Botschaft leitet den Antrag über das Bundesverwaltungsamt an die für den Deutschlandaufenthalt örtlich zuständige Ausländerbehörde bzw. Bundesagentur für Arbeit weiter. Sobald von dort die hierfür nach § 31 bzw. 39 AufenthV erforderliche Stellungnahme vorliegt, kann die Botschaft über das Visum entscheiden.

Für Anfragen zu Visumbestimmungen, vorzulegenden Unterlagen und Visumpflicht können Sie uns über unser Kontaktformular kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass Auskünfte zu einzelnen Visumanträgen aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich nur an die Antragsteller selbst erteilt werden können. Die Botschaft bittet von Sachstandsanfragen während eines laufenden Verfahrens abzusehen, da dadurch die Bearbeitung verzögert wird.

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