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Ausbildung

25.02.2026 - Artikel

Die Vorsprache zur Beantragung dieses Visums ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung in der Kategorie nationales Visum über unsere Website möglich: Deutsche Botschaft Santo Domingo

Für die Beantragung sind folgende Unterlagen gut lesbar, nicht getackert und in Format A4 beim Termin vorzulegen:

  • ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“, erhältlich online direkt im Anschluss an die Terminbuchung über unser System oder VIDEX
    Bitte führen Sie alle Seiten, einschließlich der letzten Seite mit den Barcodes, ausgedruckt zum Termin mit sich.
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto mit einem einfarbigen, hellen Hintergrund (Format: 45 x 35 mm)
  • Reisepass (Gültigkeit noch mind. 6 Monate) sowie eine Kopie der Lichtbildseite, außerdem Original und eine Kopie des Personalausweises (Cédula)
  • eine Kopie des unterschriebenen Ausbildungsvertrages (mit Angaben zur Dauer, Verdienst, Ausbildungsstelle)
  • eine Kopie des Ausbildungsplans
  • eine Kopie des Sprachzertifikats B1
  • Original und eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses
  • Original und eine Kopie des deutschen Motivationsschreibens (inklusive Pläne nach der Ausbildung)

In Einzelfällen können darüber hinaus noch weitere Dokumente erforderlich werden.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 75,- Euro und ist bei Antragstellung bar in Landeswährung (Dominikanische Pesos) oder mit Kreditkarte zu entrichten. Die Bearbeitungsgebühr wird bei Versagung des Visums NICHT erstattet.

Die Botschaft leitet den Antrag über das Bundesverwaltungsamt an die für den Deutschlandaufenthalt örtlich zuständige Bundesagentur für Arbeit weiter. Sobald von dort die hierfür nach § 39 AufenthV erforderliche Stellungnahme vorliegt, kann die Botschaft über das Visum entscheiden.

Für Rückfragen können Sie uns über unser Kontaktformular erreichen. Bitte beachten Sie, dass Auskünfte zu einzelnen Visumanträgen aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich nur an die Antragsteller selbst erteilt werden können. Die Botschaft bittet von Sachstandsanfragen während eines laufenden Verfahrens abzusehen, da dadurch die Bearbeitung verzögert wird.

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