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Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

01.12.2017 - Artikel

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder ein Führungszeugnis zur Vorlage bei ei­ner deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis) erteilt. Führungszeugnisse werden nur in deutscher Sprache erteilt. Der Inhalt des Führungszeugnisses richtet sich nach den Be­stimmungen des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG).

Sie können in der Botschaft ein Führungszeugnis beantragen, wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben. Bitte lesen Sie hierzu unser Merkblatt.


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