Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Visa und Einreise
- Allgemeine Informationen
- Online-Terminvergabe im Visumverfahren
- Antragsformulare
- Merkblätter
- Häufig gestellte Fragen zum Visum für Deutschland
- Einreise von Fachkräften
- Beschwerden zum Schengen-Visum-Verfahren
- Schengenvisa für haitianische Staatsangehörige
- Häufig gestellte Fragen
- Merkblätter und Antragsformulare sowie Gesetztestexte zu den Einreisebestimmungen
Allgemeine Informationen
In Visumangelegenheiten ist die Deutsche Botschaft Santo Domingo für die Dominikanische Republik (Schengenvisa und nationale Visa) und die Republik Haiti (nur nationale Visa) zuständig. Seit dem 01.02.2022 übernimmt Frankreich die Vertretung Deutschlands für Schengen-Visa (kurzfristiger Aufenthalt bis zu maximal 90 Tagen) in Haiti. Mehr Informationen auf der Webseite der französischen Botschaft in Haiti.
Informationen zu den einzelnen Visumkategorien und den benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte den jeweils laufend aktualisierten Merkblättern. Die darin aufgeführten Unterlagen müssen bei Antragstellung vorgelegt werden. Unvollständige Visumanträge werden abgelehnt ohne Möglichkeit die Bearbeitungsgebühr zurückzuerstatten! Bitte übersenden Sie vor Antragstellung keine Unterlagen (beispielsweise Einladungsschreiben) an die Botschaft. Unterlagen sind ausschließlich vom Antragsteller bei Antragstellung vollständig vorzulegen. Vorab unaufgefordert oder separat per E-Mail/Fax/Post übermittelte Unterlagen können im Visumverfahren nicht berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie, dass Auskünfte zu einzelnen Visumanträgen aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich nur an die Antragsteller selbst und nicht am Telefon erteilt werden können. Bitte schicken Sie Anfragen zu bereits laufenden oder abgeschlossenen Visumverfahren per E-Mail oder Fax.
Bitte beachten Sie unsere Erreichbarkeit für telefonische Anfragen in Visaangelegenheiten:
Sie erreichen Sie uns in Visaangelegenheiten von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr unter (001) 809 542 8964.
Online-Terminvergabe im Visumverfahren
Visatermine werden nur über das elektronische Terminvergabesystem des Auswärtigen Amtes vergeben. Termine werden ausschließlich für die Visumbeantragung (erste Vorsprache) benötigt und sind Montags bis Freitags von 08.00 bis 10.00 verfügbar. Die Terminvergabe ist nur in deutscher und spanischer Sprache möglich, sie erfolgt gebührenfrei.
Es werden keine Termine auf telefonischem Wege, per Fax oder E-Mail vergeben.
Um einen Visatermin jetzt zu vereinbaren, klicken Sie auf den folgenden Link.
Antragsformulare
Hier finden Sie das jeweilige Visumsantragsformular zum Herunterladen
Antrag auf Erteilung eines Schengen Visums (Kurzaufenthalt)
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalt von mehr als 90 Tagen/Arbeitsaufnahme)
Merkblätter
- Merkblatt zur Beantragung eines Schengen-Visums (Besuchsreise, Geschäftsreise, Tourismus)
- Merkblatt zur Beantragung eines nationalen Visums zur Arbeitsaufnahme
- Merkblatt zur Beantragung eines nationalen Visums zum Familiennachzug zum in Deutschland lebenden Ehegatten/ Lebenspartner/ Verlobten
- Merkblatt zum Nachweis von einfachen Deutschkenntnissen beim Ehegattennachzug
- Merkblatt zur Beantragung eines nationalen Visums zum Familiennachzug zum in Deutschland lebenden (ungeborenen) Kind
- Merkblatt zur Beantragung eines nationalen Visums zum Familiennachzug zum in Deutschland lebenden Elternteil
- Merkblatt zur Beantragung eines nationalen Visums für Familienzusammenführung zum in Deutschland lebenden EU-Bürger im Rahmen der Freizügigkeit/EU
- Merkblatt zur Beantragung eines nationalen Visums für AU-PAIR (mindestens 18 bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres)
- Merkblatt zur Beantragung eines nationalen Visums für Freiwilligendienst
- Merkblatt zur Beantragung eines nationalen Visums für Heilberufe
- Merkblatt zur Beantragung eines nationalen Visums für Sprachkurs
- Merkblatt zur Beantragung eines nationalen Visums für Studium
Häufig gestellte Fragen zum Visum für Deutschland
Um zu den Informationen des Auswärtigen Amts zu kommen, klicken Sie bitte auf den folgenden Link:
Häufig gestellte Fragen - Visum für Deutschland
Einreise von Fachkräften
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Einwanderung von Fachkräften und Arbeitsaufnahme in Deutschland. Rechtslage ab 01.03.2020
Beschwerden zum Schengen-Visum-Verfahren
Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der zwei folgenden Varianten ein:
- Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
- Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung
Wichtige Hinweise:
- Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.
- Die Deutsche Botschaft nimmt online keinerlei Gebühren für Visaanträge an, noch vergibt sie Termine gegen Gebühren. Es wurde uns wiederholt berichtet, dass unter der Website https://es.ivisa.com/apply-online/DE Gebühren erhoben und diese von Kunden per Kreditkarte bezahlt wurden. Das ist falsch! Die deutsche Botschaft in Santo Domingo nimmt Gebühren nur direkt am Schalter in bar an.
Schengenvisa für haitianische Staatsangehörige
Seit dem 01.02.2022 wird Frankreich die Vertretung Deutschlands für Schengen-Visa (kurzfristiger Aufenthalt bis maximal 90 Tage) in Haiti übernehmen. Alle Haitianer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Haiti haben und ein Schengen Visum für Deutschland beantragen möchten, können dies nun über die Französische Botschaft in Port-au-Prince beantragen.
Adresse:
Ambassade de France en Haiti,
51, Rue Capois, BP 1312, Port au Prince
Tel. (+509) 29 99 90 00
E-Mail: visas.port-au-prince-amba@diplomatie.gouv.fr
Das trifft jedoch nicht auf haitianische Staatsangehörige zu, die ein nationales Visum für Deutschland beantragen möchten. Diese müssen auch weiterhin ihren Antrag an der deutschen Botschaft in Santo Domingo stellen.
Häufig gestellte Fragen
Haben Sie noch offene Fragen? Schauen Sie auf unserer Seite FAQ´s vorbei.