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Legalisation und Urkundenüberprüfung

Foto eines Stempels © colourbox
Legalisation von dominikanischen Personenstandsurkunden
Seit dem 1. Januar 2020 können Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden), die in der dominikanischen Republik ausgestellt wurden, seitens der Deutschen Botschaft legalisiert werden. Die Legalisation bestätigt für deutsche Behörden die Echtheit der Unterschrift und des Siegels der die Urkunde ausstellenden Urkundsperson. Die dominikanische Apostille wird von deutschen Behörden nicht als Echtheitsnachweis akzeptiert.
I. Welche Urkunden können legalisiert werden?
Die Botschaft legalisiert ausschließlich in der dominikanischen Republik ausgestellte Personenstandsurkunden, die von dem dominikanischen Zentralen Standesamt (Centro de Servicios der Oficina Central del Estado Civil de la Junta Central Electoral) vorbeglaubigt wurden. Eine Legalisation anderer dominikanischer Urkunden (Bescheinigungen, Notenaufstellungen, Zeugnisse, etc.) kann nicht erfolgen. Die Echtheit dieser kann im Wege einer Urkundenüberprüfung bestätigt werden.
Deutsche öffentliche Urkunden zur Vorlage bei dominikanischen Behörden können nicht durch die Botschaft legalisiert werden. Die Legalisation solcher Dokumente kann nur von den dominikanischen Vertretungen in Deutschland durchgeführt werden. Bitte kontaktieren Sie dazu bitte entweder die dominikanische Botschaft in Berlin:
Embajada de la República Dominicana
Knesebeckstraße 61a
10719 Berlin
E-Mail: infoembalemania@mirex.gob.do
Telefon: +49 30 9599 851 20
oder das zuständige dominikanische Konsulat an Ihrem Wohnort.
Weitere Informationen finden Sie auch hier: https://deu.mirex.gob.do/legalizaciones/.
II. Was muss ich vorher tun, um dominikanische Urkunden zu legalisieren?
Die Legalisation erfordert die Einholung eines Vorbeglaubigungsetiketts („Etiqueta de validación“) durch das zuständige dominikanische Zentrale Standesamt auf die dominikanische Personenstandsurkunde. Das dominikanische Zentrale Standesamt muss explizit darauf hingewiesen werden, dass es sich um ein Vorbeglaubigungsetikett für die deutsche Botschaft handelt. Dieses Etikett muss die Unterschrift der validierenden Person enthalten. Das Vorbeglaubigungsetikett des dominikanischen Zentralen Standesamts darf bei Beantragung der Legalisation nicht älter als drei Monate sein.
Erst im Anschluss an die Einholung eines Vorbeglaubigungsetiketts („Etiqueta de validación“) durch das zuständige dominikanische Zentrale Standesamt kann die Botschaft eine Legalisation vornehmen.
Die Adressen der Niederlassungen der Centro de Servicios des zuständigen Zentralen Standesamtes finden Sie im Internet unter:
https://jce.gob.do/centros-de-servicios
III. Wie kann ich die Legalisation der vorbeglaubigten Urkunden beantragen?
Die Legalisation kann durch jeden bei der Botschaft beantragt werden und kann in der Regel noch am gleichen Tag erfolgen.
Bei Antragstellung müssen die Originalurkunden mit Vorbeglaubigungsetikett eingereicht werden.
Es ist keine Terminvereinbarung nötig. Die Legalisation kann jederzeit zu den regulären Öffnungszeiten der Botschaft beantragt werden.
Die Gebühr für die Legalisation beträgt je Urkunde 30,00 EUR. Die Gebühren sind bei Antragstellung in bar zum jeweiligen Zahlstellenkurs der Botschaft in DOP oder per Kreditkarte in Euro (Visa oder MasterCard) zu entrichten.
Allen obigen Informationen können Sie sich auch als Merkblatt herunterladen (siehe unten).
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Haftungsausschluss:
Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der deutschen Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.
Einstellung der Legalisation und möglicher Urkundenprüfung im Wege der Rechts- bzw. Amtshilfe
Bitte entnehmen Sie die Informationen den Merkblättern, die Sie weiter unten auf dieser Seite herunterladen können.