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Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

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Das Ehefähigkeitszeugnis gilt in Deutschland als Nachweis, dass keine Ehehindernisse vorliegen. Es wird vom zuständigen Standesamt des aktuellen bzw. letzten Wohnsitzes des deutschen Verlobten auf Antrag ausgestellt und beinhaltet die Daten beider Verlobten.

Das Ehefähigkeitszeugnis gilt in Deutschland als Nachweis, dass keine Ehehindernisse vorliegen. Es wird vom zuständigen Standesamt des aktuellen bzw. letzten Wohnsitzes des deutschen Verlobten auf Antrag ausgestellt und beinhaltet die Daten beider Verlobten. Deutsche mit Wohnsitz im Ausland, die in Deutschland nie gemeldet waren, wenden sich an das Standesamt I in Berlin, Schönstedtstraße 5, 13357 Berlin.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Reisepässe jeder Staatsangehörigkeit der Verlobten
  • aktuelle Geburtsurkunde beider Verlobten (nicht älter als 6 Monate)
  • Ledigkeitsbescheinigung der ausländischen Verlobten bzw. eidesstattliche Versicherung über den Familienstand (falls im Herkunftsland keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden)
  • Heiratsurkunden und Scheidungsurteile/Sterbeurkunden von Vorehen der Verlobten (falls bereits früher verheiratet gewesen)
  • ggf. Heiratsurkunde der Eltern beider Verlobten
  • ggf. Wohnsitznachweis beider Verlobten

Ausländische Urkunden müssen von der zuständigen Stelle legalisiert/apostilliert werden.

Handelt es sich um dominikanische Urkunden, so müssen die Urkunden von der Junta Central Electoral legalisiert , bzw. die Ledigkeitsbescheinigung von der Procuradoria General überbeglaubigt werden.

Handelt es sich um haitianische Urkunden, so müssen diese vom haitianischen Außen- und Justizministerium überbeglaubigt werden.

Handelt es sich um andere ausländische Urkunden, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung des Ausstellungsstaates über eventuelle Legalisationsbedürfnisse.

Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, sind mit einer Übersetzung einzureichen.

Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses werden Gebühren fällig, die vom Antragsteller direkt beim zuständigen Standesamt einzuzahlen sind.

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