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Beantragung eines Passes oder Personalausweises
Die Reisepass- und Personalausweisbeantragung ist über die deutsche Botschaft in Santo Domingo möglich. Passantragsteller müssen hierfür persönlich und unter Vorlage aller relevanten Unterlagen in der Botschaft vorsprechen.
Reisepass- und Personalausweisbeantragung

Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache des Passbewerbers in der Passstelle der Botschaft gestellt werden. Minderjährige Passbewerber stellen ihren Antrag ebenfalls persönlich und in Begleitung der sorgeberechtigten Eltern. Sollte ein/e Sorgeberechtigte/r nicht im Land sein, muss eine schriftliche Zustimmungserklärung mit beglaubigter Unterschrift abgeben werden bzw. in der Passstelle des Aufenthaltsorts die Zustimmung abgegeben werden. Deutsche Reisepässe und Personalausweise können nicht verlängert werden und müssen bei Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Öffnungszeiten für Passkunden: Montag bis Freitag 8:00 - 11:30 Uhr (ohne vorherige Terminvereinbarung)
Die Botschaft bietet an ausgewählten Mittwochen auch nachmittags Termine an, die 2 Wochen vorher im Terminbuchungssystem freigegeben werden. Um einen solchen Termin wahrzunehmen ist es notwendig, dass Sie sich auf der Website einen Termin buchen, da Ihnen ansonsten kein Eintritt zur Botschaft gewährt wird.
Erforderliche Unterlagen
Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen im Original oder beglaubigter Kopie:
- vollständig und leserlich ausgefüllter Passantrag
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- dominikanische Aufenthaltserlaubnis bzw. Nachweis dominikanischer Staatsangehörigkeit
- Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in der Bundesrepublik hatten)
- Nachweis über aktuelle Wohnadresse (z.B. Cédula, Mietvertrag, Kaufvertrag, Stromrechnung, Telefonrechnung etc.) - nur im Falle der Beantragung eines Personalausweises
Zusätzlich bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Falls zutreffend:
- Staatsangehörigkeitsausweis, Spätaussiedlerbescheinigung oder Einbürgerungsurkunde
- Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
- Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
Bei Namensänderungen:
- deutsche Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
- ggf. Scheidungsurteil oder -urkunde (falls Sie geschieden sind)
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung
Bei Minderjährigen:
- aktuelle Reisepässe/Personalausweise beider Eltern
- ggf. Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweis, Spätaussiedlerbescheinigung oder Einbürgerungsurkunde der Eltern
- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.
Sollten Sie über keine dominikanische Aufenthaltserlaubnis verfügen, so müssen Sie anderweitig nachweisen, dass Sie die dominikanische Staatsangehörigkeit nicht bis zum 27.06.2024 erworben haben. Dies können Sie durch ein „certificado de no-naturalización“ des Ministerio de Interior y Policia oder durch Zahlung der Strafgebühren bei der Migration tun.
Gebühren
Die Gebühren sind bei Antragstellung in Dominikanischen Pesos in bar zum aktuellen Wechselkurs der Zahlstelle der Botschaft zu entrichten oder alternativ in Euro per Visa- oder MasterCard Kreditkarte. Voraussetzung für die Zahlung mit Kreditkarte ist, dass der Karteninhaber persönlich anwesend ist, der Name auf der Karte vermerkt ist und die Karte für internationale Zahlungen freigeschaltet ist.
Wohnort in der Dominikanischen Republik oder Haiti |
Wohnort außerhalb der Dominikanischen Republik oder Haiti |
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Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre, 32 Seiten) |
101,00 € |
161,00 € |
Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre, 48 Seiten) |
123,00 € |
183,00 € |
Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 32 Seiten) |
68,50 € |
106,00 € |
Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 48 Seiten) |
90,50 € |
128,00 € |
vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: ein Jahr)* |
70,00 € |
96,00 € |
Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland („Notfallpass“) | 52,00 € | 52,00 € |
Personalausweis für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre) |
78,00 € | 91,00 € |
Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre) |
63,80 € | 76,80 € |
* Hinweis: Wird von einigen Staaten nicht zur Einreise anerkannt. Die visumfreie Einreise in die USA im Rahmen des Visa Waiver Programme ist mit einem Kinderreisepass oder einem vorläufigen Reisepass nicht möglich.
Wichtige Hinweise
Bitte beachten Sie, dass Ihr Passantrag nur bearbeitet werden kann, wenn ALLE Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren bezahlt worden sind.
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 6 Wochen. Die Dokumentenherstellung ist auf Wunsch auch im Expressverfahren gegen Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 32,00 € möglich; hierdurch verkürzt sich der Prozess um ca. acht Arbeitstage. Anträge auf Ausstellung von vorläufigen Reisepässen können bei Eilbedürftigkeit in der Regel am selben Tag bearbeitet werden, wenn alle nötigen Dokumente vorliegen. Falls die Passstelle der Botschaft nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), wird ein Unzuständigkeitszuschlag und die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss.
Sollte bisher noch nie ein deutsches Ausweisdokument ausgestellt worden sein oder sich Ihr Familienname nach Eheschließung oder Scheidung verändert haben, setzen Sie sich bitte vorab unter der E-Mail info@santo-domingo.diplo.de mit der Botschaft in Verbindung. So kann geklärt werden, ob eine Namenserklärung und/oder Scheidungsanerkennung erforderlich ist. In diesem Fall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein und die Bearbeitungsdauer sich erheblich verlängern.
Ihren Pass oder Personalausweis können Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr persönlich in der Passstelle abholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Reisepass bzw. Personalausweis mit. Den alten Reisepass erhalten Sie auf Wunsch (z. B. wegen noch gültiger Sichtvermerke) nach Entwertung durch die Passstelle zurück. Zur Abholung Ihres Passes können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Botschaft gerne zur Verfügung.
Haftungsausschluss:
Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der deutschen Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Textes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem nicht hergeleitet werden.