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Beantragung eines Passes oder Personalausweises

10.08.2022 - Artikel

Die Reisepass- und Personalausweisbeantragung ist über die deutsche Botschaft in Santo Domingo möglich. Passantragsteller müssen hierfür persönlich und unter Vorlage aller relevanten Unterlagen in der Botschaft vorsprechen.

Reisepass- und Personalausweisbeantragung

Auf dem Foto sind vier deutsche Reisepässe zu sehen. Einer ist aufgeschlagen.
Deutsche Reisepässe © picture alliance / Arco Images

Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises können nur bei persönlicher Vorsprache des Antragstellers in der Passstelle der Botschaft gestellt werden. Minderjährige Antragsteller stellen ihren Antrag ebenfalls persönlich und in Begleitung des/der Sorgeberechtigten. Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils, ist in der Regel dessen schriftliche Zustimmung zum Passantrag vorzulegen. Bei Personalausweisen ist die Anwesenheit der Sorgeberechtigten nur bis zum Alter von 16 Jahren notwendig. Deutsche Reisepässe und Personalausweise können nicht verlängert werden. Bei Ablauf der  Gültigkeit muss eine Neuausstellung beantragt werden. Die Beantragung ist grundsätzlich ohne Termin zu den regulären Öffnungszeiten der Botschaft möglich. Die Botschaft bietet an ausgewählten Dienstagen auch nachmittags Termine an. Die Termine werden 2 Wochen vorher im Terminbuchungssystem freigegeben. Um dieses Angebot wahrnehmen zu können, ist es zwingend notwendig, dass Sie sich hier einen Termin buchen

Erforderliche Unterlagen

Zur Antragstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen im Original oder beglaubigter Kopie und zusätzlich in einfacher Kopie mit. Das Antragsformular und wichtige Informationen zu biometrischen Lichtbildern finden Sie auf dieser Seite.

  • vollständig ausgefüllter Passantrag
  • zwei biometrische Passbilder
  • bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in der Bundesrepublik hatten)
  • Nachweis über aktuelle Wohnadresse (z.B. Cédula, Mietvertrag, Kaufvertrag, Stromrechnung, Telefonrechnung etc.)
  • dominikanische Aufenthaltserlaubnis
  • Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
  • Scheidungsurteil oder -urkunde (falls Sie geschieden sind)
  • ggf. Bescheinigung über die Namensführung
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
  • ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
  • ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde

Minderjährige Antragsteller legen bitte neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen – ebenfalls einmal im Original und einmal in Kopie – vor

  • aktuelle Reisepässe/Personalausweise beider Eltern
  • deutsche Geburtsurkunde (wird nach erfolgreicher Geburtsanzeige vom deutschen Standesamt ausgestellt)
  • Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
  • ggf. Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.

Sollten Sie über keine dominikanische Aufenthaltserlaubnis verfügen, können Sie diese durch ein
Certificación de no Nacionalidad“ des Ministerio de Interior y Policia oder durch Zahlung der Strafgebühren bei der Migracion ersetzen.

Gebühren

Die Gebühren für den Reisepass und Personalausweis sind bei Antragstellung in Bar zum jeweiligen Wechselkurs der Botschaft in Pesos zu bezahlen. Es können weitere Gebühren für zusätzliche Leistungen anfallen.

Reisepass

Passart
Preis
Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre, 32 Seiten)
80,00 €
Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre, 48 Seiten)
102,00 €
Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 32 Seiten)
58,50 €
Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 48 Seiten)
80,50 €
vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: ein Jahr)
39,00 €
Kinderreisepass (Gültigkeit: ein Jahr, höchstens bis zum 12. Lebensjahr)
26,00 €

Personalausweis

Personalausweisart
Preis
Personalausweis für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre)
67,00 €
Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre)
53,80 €

Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag auf Reisepass oder Personalausweis nur angenommen und bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind, unabhängig davon, ob bereits vorher einmal ein Reisepass bei der Botschaft beantragt worden war.

Hat sich Ihr Familienname nach Eheschließung oder Scheidung geändert? Ist die Geburt Ihres Kindes, für das Sie den Pass beantragen möchten, bisher nicht in der Botschaft registriert? Dann setzen Sie sich bitte vorab mit der Botschaft in Verbindung, um zu klären, ob eine Geburtsanzeige, Namenserklärung und/oder Scheidungsanerkennung erforderlich sind. In diesem Fall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein und sich die Bearbeitungsdauer erheblich verlängern.

Ihren Pass und Personalausweis können Sie nach Ausstellung von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr persönlich in der Passstelle abholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Reisepass mit. Diesen erhalten Sie auf Wunsch (z. B. wegen noch gültiger Sichtvermerke) nach Entwertung durch die Passstelle zurück. Zur Abholung Ihres Passes oder Personalausweises können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Abholung des Schreibens der Bundesdruckerei mit PIN, PUK und Sperrkennwort kann nur persönlich durch den Antragsteller erfolgen.

Weiterführende Informationen zum Reisepass und Personalsausweis entnehmen Sie bitte den Merkblättern der Botschaft.

Bevor Sie einen Personalausweis beantragen, lesen Sie sich bitte aufmerksam das Merkblatt zu den Onlineausweisfunktionen des Personalausweises durch oder entnehmen die entsprechenden Informationen zur Onlineausweisfunktion der Website der Bundesdruckerei www.personalausweisportal.de. Sie müssen bei Beantragung bestätigen, dass Sie die Informationen gelesen und verstanden haben.

Für Rückfragen steht Ihnen die Botschaft gerne zur Verfügung.


Merkblätter und Antragsformulare

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