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Überprüfung dominikanischer Urkunden
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Die Botschaft kann in Amts- bzw. Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte gutachterlich prüfen, ob eine Bescheinigung / ein Diplom / ein Urteil echt ist und der bescheinigte Sachverhalt zutrifft und hierdurch den inländischen Stellen Entscheidungshilfen geben.
Allgemeine Informationen
Während dominikanische Personenstandsurkunden legalisiert werden können, liegen die Voraussetzungen für die Legalisation anderer dominikanischer Dokumente (wie z.B. Bescheinigungen, Urteile, Diplome) noch nicht vor.
Die Botschaft kann in Amts- bzw. Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte gutachterlich prüfen, ob eine Bescheinigung / ein Diplom / ein Urteil echt ist und der bescheinigte Sachverhalt zutrifft und hierdurch den inländischen Stellen Entscheidungshilfen geben. Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt gem. § 438 ZPO im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, das die Urkunde zu Beweiszwecken verwenden will. Es wird darum gebeten, die Urkundenüberprüfung nur bei Zweifeln an der Echtheit des Dokumentes oder dem beurkundeten Inhalt einzuleiten. Von Privatpersonen können keine Urkundenüberprüfungen veranlasst werden.
Dominikanische Personenstandsurkunden können nicht überprüft werden, da die Echtheit durch eine Legalisation nachgewiesen werden kann.
Verfahren
1. Die ersuchende Behörde stellt ein Amtshilfeersuchen und erklärt sich im Verhältnis zur Deutschen Botschaft Santo Domingo zur Übernahme der dabei entstehenden Auslagen bereit. Aus dem Amtshilfeersuchen sollte hervorgehen, für welches inländische Verfahren die Urkunden benötigt werden und welchem Zweck die Urkundenüberprüfung dienen soll.
2. Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen erteilt die Botschaft den Auftrag zur Überprüfung der Dokumente einer dritten Partei.
3. Die Botschaft bestätigt der ersuchenden Behörde die Einleitung der Urkundenüberprüfung per E-Mail. Es muss mit einer Verfahrensdauer von bis zu 4 Monaten ab vollständigem Vorliegen aller notwendigen Unterlagen gerechnet werden.
4. Nach Abschluss der Überprüfung fertigt die Botschaft einen Bericht und sendet ihn zusammen mit den Originaldokumenten und einem Kostenbescheid an die ersuchende innerdeutsche Behörde.
Vorzulegende Unterlagen
In jedem Fall vorzulegen:
- Kostenübernahmeerklärung durch die Behörde
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Fragebogen
- Kopie des Passes und des dominikanischen Ausweises („Cédula“)
Bei der Überprüfung eines Scheidungsurteils:
- Scheidungsurteil im Original
- Heiratsurkunde und Scheidungsurkunde in Kopie
- Veröffentlichung der Scheidung in der Zeitung
- Mitteilung der Scheidung (Acto notificación de sentencia)
Bei der Überprüfung einer Ledigkeitsbescheinigung:
- Ledigkeitsbescheinigung im Original
Bei der Überprüfung von Diplomen / Schulzeugnissen:
- Diplome / Schulzeugnisse im Original
Bei der Überprüfung von Führungszeugnissen:
- Führungszeugnis in Kopie
Übersetzungen sind nicht erforderlich.
Kosten
Für die Erledigung von Amtshilfeersuchen werden keine Gebühren, jedoch Auslagen erhoben (vgl. § 8 Abs. 1 AKostG). Kostenschuldnerin ist die ersuchende Behörde (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 AKostG). Es wird um eine Kostenzusage der Behörde gebeten.
Die Auslagen entstehen dadurch, dass die Botschaft die gewünschten Überprüfungen nicht ausschließlich mit eigenem Personal durchführen kann, sondern sich auch auf Nachforschungen von Vertrauenspersonen stützt. Die abschließende Bewertung und Stellungnahme erfolgt durch die Konsularbeamten der Botschaft und wird mit den Urkunden unmittelbar an die ersuchende Behörde / das Gericht übersandt.
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Globalüberprüfung in Santo Domingo inhaltliche Richtigkeit) |
Globalüberprüfung außerhalb von Santo Domingo inhaltliche Richtigkeit) |
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Urkundeninhaber/in |
450,- Euro |
600,- Euro |
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Jede weitere Person im gleichen Verfahren |
400,- Euro |
400,- Euro |
Fragebogen
Hier finden Sie den Fragebogen zur Urkundenüberprüfung