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Rente

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

12.09.2023 - Artikel


Allgemeine Hinweise

Zahlreiche Personen in der Dominikanischen Republik erhalten Renten aus Deutschland. Nach Berechnung der Rente durch einen Rentenversicherungsträger erfolgt die Auszahlung durch eine der vier Niederlassungen des Renten Services der Deutschen Post AG: Leipzig, Berlin, Köln oder Stuttgart. Für Anfragen aus dem Ausland stehen folgende Rufnummern zur Verfügung:

Der Renten Service Ausland Berlin ist erreichbar unter: +49-30-4358.2601, Montag-Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr

Der Renten Service Ausland Stuttgart ist erreichbar unter: +49-711-365.33590, Montag - Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 08:00 - 16:30 Uhr


Beantragung einer Rente

Die Botschaft ist keine Auslandsfiliale der Rentenkassen, sie kann jedoch eine Mittlerfunktion zwischen dem Rentenberechtigten und der Rentenkasse erfüllen. Eine inhaltliche Beratung zu Fragen eventueller Ansprüche, zu Rentenanpassungen, zur Genehmigung von Anträgen etc. muss aber weitgehend den Spezialisten der verschiedenen Rentenstellen überlassen bleiben. Die Abgabe eines Rentenantrages zur Weiterleitung an den jeweiligen Rententräger ist ohne Terminvereinbahrung während der üblichen Öffnungszeiten des Rechts- und Konsularreferats möglich.

Formulare sowie nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung:


Änderungsmitteilungen

Der Rentenservice Deutsche Post informiert, dass auf der Website www.rentenservice.de unter anderem Konto- und Adressänderungen, auch aus dem Ausland, einfach mitgeteilt werden können. Diese können durch die Rentner selbst, Stellvertreter oder gerichtlich bestellte Betreuer ausgefüllt werden.


Lebensbescheinigung

Die Überwachung der Zahlungsvoraussetzungen erfolgt mittels der jährlich an die Rentenberechtigten versandten Lebensbescheinigungen. Zuständig für den Versand der Vordrucke zu Lebensbescheinigungen an die Rentenempfänger ist eine der Niederlassungen des Renten Services Post AG (Renten Service), der im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung tätig wird. Die hier erforderliche amtliche Bescheinigung kann die Botschaft vornehmen. Hierzu hat der Berechtigte mitzubringen:

  • ein gültiges Ausweisdokument und
  • den von der Rentenkasse erhaltenen Vordruck.

Die Rücksendung der abgestempelten Bescheinigung übernimmt auf Wunsch gerne die Botschaft. Sollte der Rentenempfänger nicht in der Lage sein, persönlich in der Botschaft zu erscheinen, müssen folgende Unterlagen beigebracht werden:

  • Lebensbescheinigung der für den Wohnort des Rentners zuständigen Polizeidienststelle
  • die von dem Rentner unterschriebene Lebensbescheinigung. Falls dieser nicht selbst unterschreiben kann, ein ärztliches Attest, das dies bestätigt.
  • Reisepass oder Personalausweis / Cédula des Rentners
  • ein ärztliches Attest, welches bescheinigt, dass der Rentner nicht persönlich in der Botschaft erscheinen kann/konnte. In diesen Fällen ist vorher mit der Botschaft Kontakt aufzunehmen.

Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen sowie das Formular der Lebensbescheinigung 2023, das Sie verwenden können, falls das Anschreiben mit der Lebensbescheinigung Sie nicht erreicht haben sollte:

Deutsch

Inglés

Formular zum Runterladen in verschiedenen Sprachen


Besteuerung von Renten

Seit dem 01.01.2009 ist das Finanzamt Neubrandenburg für die Besteuerung der beschränkt steuerpflichtigen Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland zuständig, die ausschließlich mit Renteneinkünften zu veranlagen sind. Das Finanzamt Neubrandenburg ist wie folgt zu erreichen:

Finanzamt Neubrandenburg

Neustrelitzerstr. 120

17033 Neubrandenburg

Tel.: +49-395-44222-47000

E-Mail: ria@finanzamt-neubrandenburg.de

Website: www.finanzamt-neubrandenburg.de

Für Personen, die nicht nur wegen ihrer Alterseinkünfte zur Einkommensteuer zu veranlagen sind (z. B. bei Vermietung einer im Inland belegenen Immobilie), gelten die bisherigen Zuständigkeiten. Bei Zweifelsfragen hinsichtlich der Zuständigkeit oder der Steuerpflicht ihrer Einkünfte in Deutschland können die Steuerpflichtigen sich ebenfalls an das Finanzamt Neubrandenburg wenden.

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