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Vaterschaftsanerkennung
Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes nicht verheiratet sind, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen, um rechtlicher Vater des Kindes zu werden.
Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes nicht verheiratet sind, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen, um rechtlicher Vater des Kindes zu werden. Eine für Deutschland rechtswirksame Vaterschaftsanerkennung oder andere Art der Abstammungsfeststellung (z.B. durch Gerichtsentscheid) kann im Regelfall sowohl nach dominikanischem Recht (z.B. gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes in der Dominikanischen Republik und/oder dominikanischer Vater) als auch nach deutschem Recht (z.B. gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes in Deutschland und/oder deutscher Vater) durchgeführt werden. Die Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht ist auch schon vorgeburtlich möglich.
Weitergehende Informationen über die vorzulegenden Unterlagen, Gebühren und Verfahrensweise erhalten Sie in unserem Merkblatt.