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Beantragung von Führungszeugnissen

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis © Stephan Jansen/dpa

01.12.2017 - Artikel

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis) erteilt. Führungszeugnisse werden nur in deutscher Sprache erteilt. Der Inhalt des Führungszeugnisses richtet sich nach den Bestimmungen des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG).

Sie können in der Botschaft ein Führungszeugnis beantragen, wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben.
Folgende Punkte sollten Sie beachten:

  1. Das Führungszeugnis kann nur vom Antragsteller persönlich beantragt werden. Eine Vertretung
    durch Rechtsanwalt oder Vollmacht ist ausgeschlossen.
  2. Die Unterschrift auf dem Antrag muss von der deutschen Botschaft, einer ausländischen Behörde
    oder einem Notar beglaubigt werden. Die Übersendung einer beglaubigten Kopie des Reisepasses ist
    nicht ausreichend. Zur Unterschriftsbeglaubigung in der Botschaft ist ein gültiger Reisepass oder
    Personalausweis vorzulegen.
  3. Die Bestätigung der Unterschrift in der Botschaft kostet 36,00 Euro, die in bar zum aktuellen
    Wechselkurs in Dominikanischen Pesos oder per Visa- oder MasterCard-Kreditkarte gezahlt werden
    müssen.
  4. Das Bundesamt für Justiz berechnet eine Gebühr von 13,00 Euro für die Ausstellung des
    Führungszeugnisses. Die Gebühr ist vorab vom Antragsteller an folgende Kontoverbindung zu
    überweisen: Deutsche Bundesbank-Filiale Köln, IBAN-Nr. DE49370000000038001005, BIC/Swift-Nr.:
    MARKDEF1370. Als Verwendungszweck sollte der Vor- und Nachname des Antragstellers angegeben
    werden.
  5. Die Botschaft übersendet den Antrag an das Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, Referat IV
    2, 53094 Bonn. Der Antragsteller kann den Antrag aber auch selbst verschicken. Dem Antrag ist der
    Nachweis der Gebührenüberweisung beizufügen.
  6. Die Ausstellung dauert in der Regel zwischen 4-6 Wochen. Das fertige Führungszeugnis wird vom
    Bundesamt für Justiz an die im Antrag angegebene private Wohnanschrift übermittelt, auch an eine
    ausländische Anschrift.

Sollten Sie ein Führungszeugnis mit Legalisation benötigen, so muss das Führungszeugnis nach Ausstellung zunächst vom Bundesamt für Justiz überbeglaubigt und anschließend von der dominikanischen Botschaft in Berlin bzw. dem dominikanischen Konsulat legalisiert werden. Leider kann die Botschaft dies für Sie nicht veranlassen. Hierzu müssten Sie jemanden in Deutschland beauftragen und das Führungszeugnis auch dorthin übersenden (lassen). Das Bundesamt für Justiz berechnet für die Überbeglaubigung abermals eine Gebühr. Das heißt, Sie sollten gleich auf dem Antrag vermerken, dass eine Legalisation für „Angabe des Staates“ benötigt wird.

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