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Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen
Stempel auf Scheidungspapiere, © picturedesk.com
Eine Entscheidung, durch die die Ehe eines Deutschen im Ausland geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt worden ist, muss von der zuständigen deutschen Landesjustizverwaltung anerkannt werden.
Einer Entscheidung, durch die die Ehe eines Deutschen im Ausland geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt worden ist, kommt im Inland erst dann Wirkung zu, wenn die zuständige deutsche Landesjustizverwaltung festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen.
Grundsätzlich ist die unter Wahrung der Ortsform im Ausland geschlossene Ehe eines Deutschen als rechtsgültig anzusehen. Sie stellt jedoch eine Doppelehe dar, wenn eine vorangegangene Ehe dieses Deutschen durch eine noch nicht anerkannte ausländische Entscheidung in Ehesachen bisher nur nach ausländischem Recht aufgelöst worden ist.
Desweiteren hat die noch nicht in Deutschland anerkannte Ehescheidung Auswirkungen auf erbrechtliche Fragen und Rentenansprüche.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte unserem
Merkblatt zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen (Auslandsscheidungen)
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