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Beurkundung der Geburt eines im Ausland geborenen Kindes

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Die Geburt eines deutschen Kindes im Ausland kann auf Antrag von einem deutschen Standesamt nachbeurkundet werden. Die Antragstellung ist freiwillig.

Foto eines lachenden Babys
Foto eines lachenden Babys© www.colourbox.com

Die Geburt eines deutschen Kindes im Ausland kann auf Antrag von einem deutschen Standesamt nachbeurkundet werden. Die Antragstellung ist freiwillig. Sie bietet sich insbesondere immer dann an, wenn deutsche Geburtsurkunden für das Kind benötigt werden oder die Namensführung oder Abstammung des Kindes nicht geklärt ist.

Oftmals ist nach der Geburt eines Kindes im Ausland zumindest eine Namenserkärung notwendig, bevor z.B. ein deutscher Reisepass oder Kinderreisepass für das Kind ausgestellt werden kann. Diese Namenserklärung wird im Rahmen der Geburtsanzeige abgegeben.

Weitergehende Informationen über die vorzulegenden Unterlagen, Gebühren und Verfahrensweise erhalten Sie in unserem
Merkblatt der Botschaft zu Geburtsanzeigen PDF / 173 KB Merkblatt der Botschaft zu Geburtsanzeigen PDF / 173 KB

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