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Bekanntmachung für Deutsche zur Wahl zum Europäischen Parlament

EU-Flaggen vor Europäischem Parlament in Straßburg

EU-Flaggen vor Europäischem Parlament in Straßburg, © picture alliance / dpa

14.02.2024 - Artikel

Am 09. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt.

Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.

Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie

1.1 am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit dort gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein unmittelbar vorausgehender Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland angerechnet)

oder

1.2 entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind,

2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden.


Einem Antrag, der erst am 19. Mai 2024 oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17 Abs. 1 der Europawahlordnung).


Antragsformulare

Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter sind online auf der Seite der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de) verfügbar. Sie können auch bei

- den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland,

- der Bundeswahlleiterin, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 170377, 53929 Bonn, Germany;

- den Kreis- und Stadtwahlleitungen in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden.


Hier können Sie sich die obigen Informationen auch als Merkblatt herunterladen.


Nutzung des Kurierweges der Botschaft Santo Domingo im Rahmen der Wahl zum Europäischen Parlament

Die Botschaft Santo Domingo möchte anlässlich des o.g. Wahlereignisses den im Amtsbezirk ansässigen deutschen Staatsangehörigen in diesem Jahr einmalig die Möglichkeit anbieten, den diplomatischen Kurierweg für die folgenden Korrespondenzen zu nutzen:

  1. Übersendung der Anträge auf Eintragung ins Wählerverzeichnis nach Deutschland (Abgabe spätestens am 05.04.2024)
  2. Versendung der Briefwahlunterlagen durch die Wahlämter an die Botschaft Santo Domingo zur Abholung an der Botschaft (Adresse im Merkblatt)
  3. Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen aus der Dominikanischen Republik an die Wahlämter (Abgabe bis spätestens 21.05.2024).

Bitte beachten Sie dazu unbedingt die detaillierten Informationen im Merkblatt

  • Merkblatt der Deutschen Botschaft Santo Domingo zur Nutzung des Kurierweges
  • Erklärung zur Übersendung der Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Briefwahlunterlagen bzw. Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen aus dem Ausland an die Wahlämter über den diplomatischen Kurier

Der an die deutsche Behörde adressierte Brief muss vorab ausreichend für den Versand innerhalb von Deutschland frankiert sein (20g, 0.85 €).


Weiterführende Links

Merkblatt zur Teilnahme an der Europawahl

Webseite der Bundeswahlleiterin

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